Wien (OTS) – Das Landesgericht Steyr habe – so ORFON – die Schadenersatzklage eines missbrauchten Schülers des Stiftes Kremsmünsters abgewiesen. Zwar sei die Klage zulässig gewesen, allerdings „verjährt und verspätet eingebracht worden“. Das heute 42-jährige Opfer wollte vom Stift 60.000 Euro Schmerzensgeld und 40.000 Euro Verdienstentgang.
„Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger ist bei Schädigungen an Leib und Leben bzw körperlicher Unversehrtheit viel zu kurz,“ stellt Peter Kolba, Leiter des Team Bürgerrechte der Liste Pilz fest. „Hochkarätige JuristInnen haben das unlängst auf einer Tagung in Traunkirchen festgestellt und dem Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.“
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen in Heimen und in kirchlichen Einrichtungen sind ein schwerer Eingriff in die Integrität der Kinder. Es bedarf oft langer Therapien, damit die Opfer sich offenbaren und bereit sind, gegen die Täter und deren Organisationen vorzugehen.
„Ich trete dafür ein, dass Schadenersatz bei Delikten gegen Leib und Leben und die körperliche Integrität von Menschen nicht verjähren können,“ fordert Kolba. „Es ist jämmerlich, wenn sich derzeit die Organisationen der Täter in die Verjährung flüchten, statt Opfer ausreichend zu entschädigen.“
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