Wien (OTS) – Dass die Bundesregierung das Ausschließen von anerkannten Umweltschutzorganisationen mit einem bisher nicht weiter detaillierten „schwedischen Modell“ erklärt, ist für das ÖKOBÜRO nicht nachvollziehbar. Fakt ist, dass der Europäische Gerichtshof bereits einmal festgehalten hat, dass eine willkürliche Mitglieder-Grenze dem Europarecht widerspricht. Der Gerichtshof stellte dabei klar, dass eine derartige Regelung nicht dazu führen darf, „dass sie den Zielen der UVP Richtlinie, insbesondere dem Ziel, die gerichtliche Kontrolle der unter die Richtlinie fallenden Vorgänge unschwer zu ermöglichen, zuwiderläuft.“ Der Gerichtshof betont in diesem Urteil insbesondere auch die Bedeutung von kleineren Vereinigungen auf lokaler Ebene für die UVP sowie die rechtliche Vorgabe „einen weiten Zugang zu Gerichten“ für Umweltschutzorganisationen zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund bleibt ÖKOBÜRO bei seiner Bewertung, dass die derzeit in Österreich geplante Einschränkung EU-rechtswidrig wäre.
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