NGOs – Bacher sieht klaren Verstoß gegen Datenschutzverordnung

Wien (OTS/SK) – Für SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher ist das Vorhaben der Regierung, im UVP-Gesetz von NGOs die Nennung aller Vereinsmitglieder zu verlangen, „ein datenschutzrechtlicher Skandal“. „Diese Bestimmung verstößt eindeutig gegen die Datenschutzgrundverordnung, nämlich gegen Artikel 5, der verlangt, alle Datenverarbeitungen auf den notwendigen Zweck zu beschränken, also der den Grundsatz der Datenminimierung festlegt“, so Bacher. Auch aus vereins- und umweltpolitischer Sicht sei der Plan von ÖVP und FPÖ „strikt abzulehnen“. ****

Bacher sieht damit auch das Recht auf freie Vereinsbildung gefährdet – „ein Recht, das im Staatsgrundgesetz festgelegt ist“. Denn nicht umsonst müssen Vereine laut Vereinsrecht nur die nach außen auftretenden Personen – wie Vorstand oder Kassier – öffentlich machen. „Wenn Umwelt-NGOs nun alle Vereinsmitglieder mit Namen und Adresse nennen müssen, verstößt das eindeutig gegen dieses Grundrecht“, so Bacher. Für Bacher ist dieses Vorhaben jedenfalls „Teil einer Strategie von ÖVP und FPÖ, Datenschutzrechte zu untergraben und die Arbeit von NGOs zu behindern“. (Schluss) ah /sc

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