Wien (OTS) – Die österreichischen Privatkrankenanstalten zeigen sich über die Kritik an der geplanten Aufstockung der Mittel für den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) verwundert. Die Maßnahme dient der höheren Effizienz des Gesundheitssystems, denn
- die Sozialversicherung zahlt für die Behandlung von Patienten in Privatkrankenanstalten deutlich weniger als in öffentlichen Spitälern, obwohl diese Patienten genau die gleichen Beiträge leisten.
- Privatkrankenhäuser erhalten, anders als die öffentlichen Krankenhäuser keine Steuermittel für die Errichtung.
- Auch für den laufenden Betrieb von Privatkrankenhäusern werden – im Gegensatz zu den öffentlichen Krankenanstalten – keinerlei Steuermittel aufgewendet.
- Auf diese Weise entlasten die Privatkrankenhäuser ganz massiv den öffentlichen Sektor und unterstützen damit das Gesundheitssystem insgesamt.
Thomas D. Kreuz, Geschäftsführer der EMCO-Privatklinik und Berufsgruppensprecher der Privatspitäler in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ortet eine „durchsichtige Polemik in der Gegenüberstellung, hier Einsparungen bei den Krankenkassen, dort bekommen die Privatspitäler mehr Geld.“ Denn, so Kreuz: „Die Einsparungen bei den Krankenkassen betreffen in erster Linie die Verwaltung sowie die Zahl der Funktionäre. Die Mittel für die Privatspitäler dienen dagegen der Abgeltung von Leistungen für Patienten.“
Zudem dient der größte Teil der zusätzlichen Mittel lediglich der Beseitigung einer steuerlichen Schieflage, erläutert der Geschäftsführer der Klinik Diakonissen in Linz, Robert Schütz:
„Öffentliche Spitäler können die Zahlungen der Sozialversicherung zu 100 Prozent behalten, die Privatkrankenanstalten müssen aus den schon deutlich niedrigeren Zahlungen der Sozialversicherung noch zusätzlich 10 Prozent Umsatzsteuer abführen. Das Problem sei schon bei der Gründung des PRIKRAF 2002 erkannt worden“, sagt Schütz: „Damals wurde gesagt, das muss umgehend beseitigt werden. Jetzt wird es mit 16 Jahren Verspätung endlich umgesetzt.“
Der verbleibende kleinere Teil der zusätzlichen Mittel für den PRIKRAF wird es ermöglichen, die Abgeltung der Behandlungsleistungen anzuheben. In diesem Punkt sind die Privatspitäler nämlich seit Jahren gegenüber den öffentlichen Spitälern drastisch benachteiligt, führt Johannes Eder, Kärntner Fachgruppenobmann und Geschäftsführer der Humanomed-Gruppe aus: „Wenn ein Patient in einem öffentlichen Spital behandelt wird, muss die Sozialversicherung für ein- und dieselbe Leistung bis zum Doppelten mehr aufwenden. Würde man auch noch die Steuermittel hinzurechnen, dann würden die Kosten über das Dreieinhalbfache steigen. Alle Patienten zahlen aber die gleichen Sozialversicherungsbeiträge. Es gibt somit keinen sachlichen Grund für die Benachteiligung der Privaten.“
Wie massiv sich diese Ungleichbehandlung in der Praxis auswirkt, zeigen einige Beispiele:
- Auf Basis der Werte von 2016 erhielt eine Privatklinik in der Steiermark für eine Geburt aus dem PRIKRAF und somit aus Sozialversicherungsmitteln 958 Euro, ein öffentliches Spital erhielt im gleichen Bundesland im Schnitt 1796 Euro, hier besteht also eine Differenz von 87%.
- Auf Basis der Werte von 2016 erhielt eine Privatklinik in Wien
für eine neue Hüfte aus dem PRIKRAF und somit aus Sozialversicherungsmitteln 2.984 Euro, ein öffentliches Spital erhielt im gleichen Bundesland im Schnitt 6.824 Euro. Hier beträgt die Differenz 129%. - Eine Privatklinik in OÖ erhielt für eine Katarakt-OP (Grauer
Star) aus dem PRIKRAF und somit aus Sozialversicherungsmitteln 493 Euro, ein öffentliches Spital erhielt im gleichen Bundesland im Schnitt 857 Euro, hier besteht also eine Differenz von 74%.
„Die Konstruktion des PRIKRAF Fonds entlastet kostenmäßig das öffentliche System“, betont der Aufsichtsratsvorsitzende der Rudolfinerhaus Privatklinik, Georg Semler, „die privaten Krankenanstalten erbringen die gleiche medizinische Leistungen wie die öffentlichen Häuser, allerdings bekommen sie nur ein Drittel der Kosten aus öffentlichen Mitteln ersetzt“.
Die privaten Krankenanstalten leisten einen wesentlichen Beitrag zur österreichischen Gesundheitsversorgung und entlasten durch ihre Tätigkeit das öffentliche Gesundheitssystem, betont Thomas D. Kreuz:
„Wir behandeln jährlich mehr als 100.000 Patienten, und zwar zu Kosten, die wesentlich niedriger liegen als in öffentlichen Spitälern, denn abgesehen von der Benachteiligung bei den Leistungshonoraren erhalten ja die öffentlichen Häuser außerdem Zuschüsse aus Steuergeldern. Wenn auch nur ein Teil dieser 100.000 Patienten in öffentlichen Spitälern behandelt werden müsste, würde das eine enorme Belastung für das Gesundheitssystem darstellen.“ Abschließend hebt Kreuz als positiv hervor, dass jahrelange Benachteiligungen jetzt etwas verringert werden, und damit ein Beitrag zur höheren Effizienz des Gesundheitswesens geleistet wird. (PWK661/ES)
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