Nationalrat: „Reisen für terroristische Zwecke“ wird eigener Straftatbestand

Wien (PK) – Der Tatbestand „Reisen für terroristische Zwecke“ findet als neuer § 278g Eingang in das Strafgesetzbuch (StGB). Diese Ergänzung im Strafrecht beschloss heute die Regierungsmehrheit im Nationalrat nach heftiger Debatte. Neben der Einführung des neuen Straftatbestands weitet die Novelle die inländische Gerichtsbarkeit bei Terrordelikten aus und sieht ferner für Opfer terroristischer Straftaten die Möglichkeit der Prozessbegleitung vor. Justizminister Josef Moser unterstrich, Österreich nehme mit diesem Strafrechtsänderungsgesetz eine Vorreiterrolle ein. Immerhin setze man mit den neuen Bestimmungen sowohl die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung als auch die UN-Konvention gegen Terrorismusfinanzierung um und weite in diesem Zusammenhang die inländische Gerichtsbarkeit aus.

ÖVP und FPÖ lobten gleichermaßen die Strafrechtsänderung als bedeutenden Schritt im Kampf gegen Terrorismus, der Staat und Gesellschaft bedrohe. Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und Liste Pilz hingegen rügten die Novelle als Aktionismus der Regierung, da in ihren Augen bereits bestehende Strafrechtsparagrafen den Tatbestand abdecken. Liste Pilz-Abgeordneter Alfred Noll sprach gar von einem „Golden Plating“, mit dem EU-Regelungen übererfüllt würden. Selbst forderte Noll wiederum, die parteipolitisch motivierte Postenbesetzung als neuen Straftatbestand in das StGB aufzunehmen, stieß mit seiner Initiative aber bei der Plenumsmehrheit auf Widerstand.

Den Debattenteil zur Strafrechtsreform nutzte der ehemalige NEOS-Parteichef Matthias Strolz für seine Abschiedsrede vom Parlament. Er machte dabei deutlich, wie wichtig das gemeinsame Arbeiten am Erhalt der Demokratie ist und empfahl der Politik, gesellschaftlichen Herausforderungen mehr Augenmerk zu schenken. Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures sprach im Namen aller Abgeordnetem Strolz ihre Wertschätzung für dessen Arbeit aus und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Als Nachfolgerin von Strolz wird künftig Beate Meinl-Reisinger den NEOS-Klub leiten, sie wurde bereits im Juni zur neuen Parteivorsitzenden gewählt.

Justizminister Moser: Österreich sicherer machen

Das Strafrechtsänderungsgesetz zeige den Antrieb seines Hauses, so Justizminister Josef Moser, Österreich sicherer zu machen. Deswegen werde nun die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus umgesetzt und gleichzeitig der Opferschutz gestärkt, indem Opfer terroristischer Straftaten künftig Anspruch auf Prozessbegleitung haben. Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird im Strafrechtsänderungsgesetz Personen angedroht, die in ein anderes Land reisen, um eine terroristische Straftat zu begehen. Die Strafhöhe wird auf das jeweilige Gesetz für die beabsichtigte Tat abgestellt. Mit diesem neuen § 278g StGB verschärfe die Regierung den Kampf gegen Terrorismus im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH), wie Moser ausführte. So habe der OGH festgestellt, dass bereits die Ankündigung einer Reise zu Terrorzwecken durch einen Einzeltäter als Straftat zu werten sei.

Mit der in der Novelle festgeschriebenen Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit für in Österreich ansässigen TäterInnen, die im Ausland strafbar geworden sind, werde Österreich zu einem Vorreiter in einer immer globalisierteren Welt, hob Minister Moser hervor, hier gehe es auch um Fragen der Rechtssicherheit. Entschieden wies er den Vorwurf des „Golden Plating“ bei der legistischen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zurück, und nannte konkret die Strafverschärfung bei Tourismusfinanzierung, mit der Österreich der UN-Konvention gegen Terrorismusfinanzierung Folge leiste. Dankend sprach er sich für die Rückmeldungen im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf aus, wodurch die Ausnahmeregelung für MenschenrechtsaktivistInnen, sogenannte Freedom Fighters, in der StGB-Novelle bestehen bleiben. Fast herausgefallen wäre diese Passage im Rahmen der EU-Verhandlungen, weil nur Österreich für die Beibehaltung eingetreten sei, erklärte der Justizminister. An Matthias Strolz (NEOS) gerichtet, bedankte er sich für die gute Zusammenarbeit, und attestierte ihm mit Blick auf die österreichische EU-Ratspräsidentschaft, ein Verfechter für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Ländern zu sein.

Terrorismusbekämpfung: Strafrechtsnovelle überschießend oder notwendig?

„Aktionismus“ ortete SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim in der Strafrechtsnovelle, zumal er deren legistische Aufbereitung bemängelte, die großes „Missbrauchspotential“ habe, wie seine Parteikollegin Petra Bayr feststellte. Erfreut zeigten sich beide jedoch darüber, dass für MenschenrechtsaktivistInnen weiterhin eine Ausnahmebestimmung im StGB enthalten ist. Organisationen wie die Caritas oder Amnesty International wären ansonsten bei ihrer Arbeit an demokratischen Strukturen in fragilen Staaten Vorwürfen der Terrorismusfinanzierung schutzlos ausgesetzt, gab Bayr zu bedenken. Widerstand gegen Regierungspolitik lohne sich, folgerte sie wie schon Jarolim zuvor, der konkret Bundeskanzler Sebastian Kurz vorwarf, er habe die diesbezügliche klarstellende Passage zum Terrorismusbegriff aus dem Strafgesetzbuch streichen wollen.

Klaus Fürlinger (ÖVP) relativierte die Ausnahmebestimmung mit dem Hinweis, für Terrorismus gebe es keinen Rechtfertigungsgrund. Die Ermordung unschuldiger Menschen sei immer zu verurteilen. Angesichts der Terrorismusgefahr müsse Österreich handeln, gebe es doch auch hierzulande Personen, die mit dem Terrorismus sympathisieren, spielte er konkret auf Reisen mit dem Ziel der Terrorismusunterstützung an. Derartige „extrem kriminelle Energie“ müsse mit einem Werturteil im StGB belegt werden, begrüßte er die Novelle sowie die EU-Agenda, an deren Spitze berechtigterweise der Kampf gegen Terrorismus stehe. „Der Terrorismus ist die Geißel unserer Gesellschaft“, bekräftigte Gertraud Salzmann (ÖVP), denn terroristische Angriffe seien gegen demokratische Grundwerte gerichtet, mit der Absicht, Staaten zu destabilisieren. Die Politik habe daher die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen, lobte sie die neuen Strafbestimmungen inklusive der Erweiterung des Opferschutzes.

Christian Ragger (FPÖ) erinnerte, die Akzeptanz anderer Meinungen sei essentiell für den Parlamentarismus. Gerade im Bereich der Migration gebe es unterschiedliche Zugänge für die besten Lösungen. Die Verschärfung des Strafrechts, der „effektivsten Waffe des Staates“, vertiefe nun gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie die Bekämpfung von Terrorismus und seiner Finanzierung.

„Kein Mensch wird etwas dagegen haben, dass Terrorismus bekämpft wird“, sagte Irmgard Griss (NEOS), mahnte im gleichen Atemzug aber ein, dies mit „Maß und Ziel“ zu tun. An der Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit kritisierte sie, dass dadurch Straftaten, für die jemand im Heimatland nicht belangt werde, in Österreich sehr wohl strafbar würden. Das führe nicht zuletzt zu einer unnötigen Überlastung der Staatsanwaltschaft. In die gleiche Kerbe wie seine Vorrednerin schlug Alfred Noll (PILZ), alles sei zu tun, die Terrorgefahr einzudämmen. Den neuen StGB-Paragrafen in diesem Zusammenhang qualifizierte er jedoch als überschießend, populistisch und „strafrechtsdogmatisch falsch“ ab, weil Tatbestände wie Reisen zur Ausbildung für terroristische Zwecke bereits strafbar seien und der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch dadurch verunmöglicht werde.

Für seinen Antrag auf Ergänzung des StGB um den neuen Straftatbestand „parteipolitisch motivierte Diskriminierung“, wonach die Zugehörigkeit zu einer Parteiorganisation nicht dazu beitragen dürfe, ein Dienstverhältnis zu begründen, erhielt Noll keine ausreichende Unterstützung der anderen Fraktionen. Griss meinte dazu, bei Nolls Vorschlag bestehe das Problem der Nachweisbarkeit, weswegen sie eher für transparentere Besetzungsverfahren eintrat.

Strolz plädiert für Wachsamkeit und Achtsamkeit in der Politik

Seine Abschiedsrede im Hohen Haus begann Matthias Strolz (NEOS) mit der Ankündigung, am Ende des Tages alle Funktionen zurückzulegen. Scharf kritisierte er „Attacken auf die Pressefreiheit“, wogegen das Parlament als Hüterin der liberalen Demokratie klar aufzutreten habe. „Wir müssen hier wachsam sein, sehr wachsam“. Die Demokratie verglich Strolz mit der Gesundheit, die als selbstverständlich angenommen werde, solange sie vorhanden ist. Übersehen würden dabei leicht schleichende Krankheiten, die das Wohl der Gesellschaft gefährden, spann er die Metapher weiter. Grundsätzlich dürfe ein Staat nicht in die „Sackgasse der illiberalen Demokratie abbiegen“, auch wenn man in unsicheren, krisenhaften Zeiten lebt. Vielmehr seien Krisen als Chance zur Stärkung zu begreifen, sodass das „Gesamtkunstwerk“ Österreich den Mut zur Erneuerung erlange.

„Die zweite Demokratie ist zu ihrem Ende gekommen“, präzisierte Strolz mit Verweis auf das Ende der großen Koalition aus SPÖ und ÖVP, die sich trotz vieler Errungenschaften überlebt habe. Dennoch konzedierte er, in allen Fraktionen finde sich der für die Politik notwendige Idealismus, inhaltliche Unterschiede würden nicht automatisch einer guten Zusammenarbeit mit ehrlichem Austausch zwischen den Parteien entgegenstehen. Die Gesellschaft sehe sich wegen Reizüberflutung und Beschleunigung mit großen Herausforderungen konfrontiert, griff er unter anderem den Zuwachs an Depressionen als weit verbreitetes Problem heraus. Das Plenum rief er vor diesem Hintergrund zu mehr Achtsamkeit in der Politik auf, die letztendlich jener Ort sei, „wo wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben“. (Fortsetzung Nationalrat) rei

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