Wien (PK) – „Niemand steht über dem Gesetz. Jeder und jede Einzelne hat bestmöglich dazu beizutragen, den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen.“ Mit diesen Worten eröffnete heute Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka ein internationales Symposium im österreichischen Parlament, zu dem der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft eingeladen haben. Das Symposium steht unter dem Titel „Gute öffentliche Verwaltung und BürgerInnennutzen – die Rolle parlamentarischer Kontrollinstitutionen“. Das Treffen findet im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes statt.
Er schätze den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft nicht nur als unabhängige Kontrollorgane des Nationalrats, sondern auch aufgrund seiner tiefen Überzeugung, dass verantwortungsvolle und nachhaltige Politik nur durch objektive Kontrolle und in Erfüllung der Gesetze sichergestellt werden kann, so Sobotka. Das Ausmaß der Kontrolle, insbesondere aber auch, wie man mit konstruktiver Kritik umgeht, seien die Charakteristika einer gefestigten und hoch entwickelten Demokratie. „Was Österreich stark macht, das ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Sie können sicher sein, dass Unrecht niemals akzeptiert wird“, unterstrich der Nationalratspräsident.
Kraker: Parlamentarische Kontrolleinrichtungen schützen die Interessen der BürgerInnen
Die beiden Kontrollorgane des österreichischen Parlaments wollen Erfahrungen mit ähnlichen Kontrolleinrichtungen in den anderen EU-Mitgliedsstaaten austauschen, wobei der Fokus auf dem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, auf Kostenoptimierung aus Sicht der öffentlichen Hand und auf der Qualität der öffentlichen Leistungserbringung liegt.
Rechnungshöfe und Ombudseinrichtungen seien wichtige Partner der nationalen Parlamente im Interesse der Demokratie, unterstrich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker in ihrem Einleitungsstatement. Sie wies in diesem Zusammenhang auf das Motto der österreichischen Ratspräsidentschaft „Ein Europa, das schützt“ hin und meinte, parlamentarische Kontrolleinrichtungen hätten die Interessen der BürgerInnen zu schützen, indem sie sicherstellen, dass das Handeln der Regierung für die BürgerInnen zusätzlichen Nutzen bringt. „Gerade in Zeiten, die von Herausforderungen wie dem sozialen Wandel, Migrationsbewegungen oder rasanten technischen Entwicklungen geprägt sind, braucht es leistungsfähige Institutionen, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können“, betonte die Rechnungshofpräsidentin.
Eine zentrale Rolle nehmen die obersten Rechnungskontrollbehörden nach Meinung von Kraker auch bei der Prüfung der von den Vereinten Nationen forcierten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) ein. Für die Kontrollorgane selbst sieht sie vor allem das Ziel Nr. 16 der insgesamt 17 Ziele – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen – von besonderer Bedeutung, mit dem unter anderem effiziente, berechenbare und transparente Institutionen eingefordert werden. Kraker ist nicht nur Präsidentin des Rechnungshofs, sondern fungiert auch als Generalsekretärin der Internationalen Organisation Oberster Rechnungshofkontrollbehörden (INTOSAI).
Brinek: Wir müssen das „Florianiprinzip“ überwinden
„Ich halte es für einen Quantensprung, dass die EU im Vertrag von Lissabon ein Recht auf gute Verwaltung als Grundrecht verankert hat“, hielt Volksanwältin Gertrude Brinek fest. „In Österreich ist die Qualität der Verwaltung in den letzten Jahrzehnten gestiegen und wir sind auf dem besten Weg vom Obrigkeitsstaat zum Servicestaat zu werden.“
Auch Brinek ging auf die UN-Nachhaltigkeitsziele ein. Durch die tägliche Konfrontation mit Beschwerden habe man einen guten Überblick, inwieweit einzelne Ziele innerstaatlich bereits umgesetzt sind, sagte die derzeitige Vorsitzende des Volksanwaltschafts-Trios. „Als parlamentarische Kontrolleinrichtungen können der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten“, stellte sie fest.
Als spezielle Herausforderung für Ombudseinrichtungen sieht es Brinek, nicht nur die BeschwerdeführerInnen davon zu überzeugen, dass die öffentliche Verwaltung in Übereinstimmung mit den Gesetzen agiert, sondern auch die Nachhaltigkeit geplanter gesetzlicher Maßnahmen im Blick zu behalten. Als größtes Hemmnis in der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen sieht sie den persönlichen Egoismus nach dem „Florianiprinzip“. Diesen gelte es zu überwinden.
Zu den ReferentInnen des Symposiums gehören unter anderem die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly, der österreichische Vertreter im Europäischen Rechnungshof Oskar Herics, Rolf Alter (Hertie School of Governance) und Michel Huissoud von der Schweizer Finanzkontrolle. Am Nachmittag sind zwei Workshops mit Erfahrungsberichten aus Finnland, Estland, Polen, den Niederlanden, Litauen und Großbritannien geplant. (Schluss) jan/gs
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