Wien (OTS) – Die Zukunft der Wiener Märkte ist gesichert, die entsprechende neue Marktordnung wurde kundgemacht und tritt – wie geplant – mit 1. Oktober in Kraft.
Die für die Märkte zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und der Grüne Markt-Sprecher Rüdiger Maresch haben nach vielen Gesprächen und Diskussionen mit den Standler-Vertretern aus der Wirtschaftskammer und den BezirksvorsteherInnen einen breiten und positiven Kompromiss für die neue Marktordnung erzielt. Es wurden viele Anregungen aus der Begutachtungsphase übernommen und die Stadt ist damit den Standlern sehr weit entgegengekommen.
„Unser gemeinsames Ziel ist die Sicherung der Zukunft der Wiener Märkte und das ist uns mit der aktuellen Einigung gelungen“, so Sima, die sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit bedankt. Zentral ist für Sima der Schutz des Lebensmittelhandels und dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig nachmittags nicht mehr vor geschlossenen Standln stehen, sondern dank definierter Kernöffnungszeiten künftig genau wissen, wann die Märkte garantiert geöffnet sind.
Rüdiger Maresch freut, dass auch Tierschutzbestimmungen in die Marktordnung eingeflossen sind. Der Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen wird künftig verboten. „Besonders wichtig ist auch, dass es mehr Mitbestimmung der MarktstandlerInnen in Form von Vollversammlungen geben wird und dass die BezirksvorsteherInnen ein Mitwirkungsrecht bei der Festlegung der Marktgegenstände und Öffnungszeiten haben. Damit kann auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Märkte besser eingegangen werden. Insgesamt sichern wir mit der neunen Marktordnung die Märkte als wichtigen Nahversorger im Grätzl ab“, so Maresch.
Die zentralen Eckpunkte der neuen, adaptierten Regelung:
– Kernöffnungszeiten auf allen Märkten von Dienstag bis Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr. Den Standlern steht es somit frei, den Montag geschlossen zu lassen – dies war Wunsch etlicher Ein-Personen-Unternehmen. Samstag gilt für alle die Kernöffnungszeit von 8 Uhr bis 12 Uhr. KonsumenteInnen können damit ihren Einkauf besser planen und wissen, dass sie zu diesen Kernöffnungszeiten garantiert offene Standln vorfinden.
– Neu ist die Bestimmung, dass die Weitergabe an direkte Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder, ermöglicht wird.
– Weitergabe: In bestehende Verträge wird NICHT eingegriffen (das war natürlich nie geplant). Um langfristige Investitionen durch die Unternehmen zur Attraktivierung der Märkte zu erleichtern, wird die Befristung bei Weitergabe für den NÄCHSTEN Pächter auf 20 Jahre verlängert. Ursprünglich waren 10 Jahre angedacht. Die Stadt kommt hiermit dem massiven Wunsch der Standler nach einer Ausdehnung auf 20 Jahre bei der ersten Weitergabe nach.
Nach etlichen Missverständnissen in der Diskussion wurde
erneut klargestellt:
– Generell steht in der Folge einer weiteren Verlängerung des Pachtvertrags nach dem Ablauf des ersten um weitere 10 Jahre nichts im Wege, wenn der Standler zuverlässig ist und sich an die Spielregeln am Markt hält. Hier wurden klare Kriterien in der Marktordnung definiert, welche Verstöße zur Ablehnung einer Verlängerung führen (Unzuverlässigkeit, Missachtung der Öffnungszeiten, fehlende Zahlungsmoral)
Klargestellt wurde auch:
– Unternehmer können ihre Firma natürlich auch weiterhin nach Belieben verkaufen – die Marktordnung regelt nur und ausschließlich die Weitergabe des Stand-Gebäudes (nach Vorlage von getätigten Investitionen oder externen Gutachten), aber NICHT den Verkauf der Firma.
Unverändert vom ersten Entwurf werden folgende Punkte in der
neuen Marktordnung festgeschrieben:
– Ausweitung der maximalen Rahmen-Öffnungszeiten
– So darf künftig der Lebensmittelhandel – analog zu den Supermärkten – von Montag bis Freitag bis 21 Uhr statt nur bis 19.30 Uhr und am Samstag bis 18.00 Uhr statt 17.00 Uhr geöffnet haben, mit oder ohne Nebenrechte.
– Die Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal 23.00 Uhr offen haben.
– Innerhalb der Rahmen-Öffnungszeiten können die BezirksvorsteherInnen je nach örtlichen Gegebenheiten (AnrainerInnen, etc.) differenzieren, d.h. Bezirke haben mehr Handlungsspielraum, auf örtliche Gegebenheiten einzugehen.
– Festlegung klarer Quoten – gemessen an verbauter Marktfläche
– Maximal 40 % Gastro (bisher 33,3%)
– Maximal 40 % Lebensmittelhändler mit Nebenrechten – dies war bisher keine eigene Kategorie, daher keine Quote bisher. Nun folgt eine klare Definition von Lebensmittelhandel mit Nebenrechten wie in der Gewerbeordnung des Bundes. Der Handelsschwerpunkt muss klar auf dem Lebensmittelhandel und nicht auf der Ausschank und Verabreichung liegen.
– Minimum 20 % Lebensmittel, Waren aller Art und Dienstleister (bisher keine fixe Quote)
– Innerhalb dieses definierten Rahmens können die BezirksvorsteherInnen pro Markt die Aufteilung individuell festlegen.
– Flächen für karitative Zwecke und Kultur, konsumfreie Zonen sind gewünscht und deren Einrichtung wird von der Stadt unterstützt
– Rauchverbot in Innenräumen
– Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen auf Märkten (ausgenommen Nutztierfelle) verboten
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien