Mit „InvestEU“ findet Juncker-Plan seine Fortsetzung

Wien (PK) – Der Europäische Fonds für strategische Investition (EFSI) – Teil des sogenannten Juncker-Plans – soll nun seine Fortsetzung durch „InvestEU “ finden. Dieses Nachfolgeprogramm für die Investitionsinitiative nach der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde als Teil des Pakets für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2020-2027 InvestEU präsentiert. Darin sind auch weitere 13 bestehende Finanzinstrumente zusammengefasst. Die Zusammenlegung dieser Instrumente soll zu einer Effizienzsteigerung und zu einer Vereinfachung für die marktbasierte Finanzierung von EU-Prioritäten führen, heißt es dazu. Im EU-Ausschuss des Bundesrats wurde das Programm allseits begrüßt, auch der im Ausschuss anwesende Vertreter der Wirtschaftskammer äußerte sich positiv dazu.

Laut aktueller Vorlage soll InvestEU 650 Mrd. € an zusätzlichen Investitionen bewirken. Hinzu kommen 38 Mrd. € für Darlehen, Garantien, Eigenkapital etc. sowie Finanzierungen oder Garantien von Implementierungspartnern für eine andere Finanzinstitution. Tatsächlich dafür budgetiert würden 40% oder 15,2 Mrd. €. Neu ist, dass nicht mehr nur die Europäische Investitionsbank (EIB) eingebunden ist. In Hinkunft können auch nationale Finanzierungsinstrumente, wie etwa das AWS (Austria Wirtschaftsservice), herangezogen werden, die andere Schwerpunkte als die EIB haben. Damit hofft man, auch kleinere und mittlere Betriebe stärker als bisher fördern zu können, informierte der Experte des Finanzministeriums die Bundesräte Christian Buchmann (ÖVP/St) und Wolfgang Beer (SPÖ/W).

Die InvestEU-Garantie steht für vier Bereiche zur Verfügung. Einerseits sollen Investitionen für nachhaltige Infrastruktur sowie für Forschung, Innovation und Digitalisierung, weiters für KMU und kleine MidCaps und für die Umsetzung der „sozialen Säule“ angestoßen werden. 75% der Mittel sollen EU-weit, d.h. durch die EIB-Gruppe, und 25% der Mittel durch nationale Entwicklungsbanken und internationale Finanzinstitutionen implementiert werden.

Wie den Erläuterungen zu entnehmen ist, wird die Kommission durch das Advisory Board (in Zusammensetzung der Mitgliedstaaten und der Implementierungspartner) beraten. Das Projektteam soll eine Qualitätskontrolle der Due Diligence (Analyse von Daten einer Gesellschaft) der Implementierungspartner durchführen, bevor Projekte dem Investitionskomitee vorgelegt werden. Das Investitionskomitee entscheidet wiederum über die Verwendung der EU-Garantie für ein bestimmtes Projekt. Es setzt sich aus sechs unabhängigen externen ExpertInnen zusammen, die nach einer Ausschreibung im Amtsblatt der EU ausgewählt werden. Um Projektanträge und -finanzierung zusammen zu bringen, wird eine Website – das InvestEU Portal – als Nachfolger zum Investitionsportal unter EFSI eingerichtet. Für die technische Hilfe bei der Entwicklung und Implementierung von Projekten wird das InvestEU Advisory Hub eingerichtet. (Fortsetzung des EU-Ausschusses des Bundesrats) jan

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