VW-Sammelklage: COBIN Claims empfiehlt Sicherstellung von EUR 5,74 Milliarden für Ansprüche österreichischer Fahrzeughalter

Wien (OTS) – Mit Ablauf des 10. September 2018 endete die Registrierungsmöglichkeit bei dieselklage.at: In den letzten Tagen wurden die Ansprüche fertig geprüft und validiert: Insgesamt 6.452 Ansprüche wurden bis heute als valide anerkannt. „Das ist ein großer Erfolg für den nicht gewinnorientierten Verein COBIN claims, der dieselklage.at initiiert hat“, sagt Mag. Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims und Geschäftsführer von dieselklage.at: „Wir haben es geschafft, Tausenden Privaten und zahlreichen Unternehmen durch eine Gratis-Registrierung organisiert, unbürokratisch und günstig den Weg zum Recht zu eröffnen, der ihnen sonst verschlossen geblieben wäre. Damit wurde der Vereinszweck von COBIN claims schon bisher zu 100 Prozent erfüllt!“

COBIN claims hat darüberhinaus eine weitere Sachverhaltsdarstellung bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption eingebracht. Es geht vorallem um das Aufzeigen der negativen Folgen nach dem Softwareupdate und das Ersuchen, diese vor allem unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungsdelikte, Urkundendelikten aber auch schweren Sachbeschädigung strafrechtlich zu prüfen.

Damit verbunden wurde die dringende Anregung an die WKStA Maßnahmen zur Sicherung von privatrechtlichen Ansprüchen zu ergreifen und Vermögen der Volkswagen AG im Inland zu beschlagnahmen.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieselklage.at wird der Ersatz des Schadens im Zeitpunkt des Kaufs eingefordert. Gutgläubige Kunden haben um mindestens 20% zu viel für ein vermeintlich nicht-manipuliertes Qualitätsprodukt bezahlt, aber in Wahrheit ein gar nicht zum Verkehr zulassungsfähiges Auto bekommen, das sie dann mit der Wahl belastete, entweder ein schadensträchtiges Update aufspielen zu lassen oder die Zulassung zu verlieren. Wie eine COBIN claims-Untersuchung unter mehr als 500 Teilnehmern der Aktion aufdeckte, führen die nachträglichen Updates schon jetzt in zwei Drittel der Fälle zu Problemen am Wagen (wie sich das Update auf die Lebensdauer auswirkt, wird sich erst zeigen): Die Bandbreite reicht von nervigen Lüftergeräuschen infolge überhitzter Motoren wegen vermehrter Abgasrückführung, wofür die Motoren offenbar nie konstruiert worden sind, bis hin zu, im Verkehr liegen bleibenden Autos, was in Tunnels oder auf Kreuzungen schon zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr geführt hat. „Wir hoffen nur, dass wegen der technischen Probleme infolge des Updates kein Mensch bei Unfällen zu Schaden kommen wird“, sagt Jaindl.

Wie geht es nun weiter?

  • Rechtsanwalt Dr. Benedikt Wallner und sein Team bringen im
    September weitere Muster-Sammelklagen ein. In Wien und in Vorarlberg wurden bereits im Frühjahr/Spätsommer Klagen eingebracht.
  • Sämtliche Ansprüche wurden von Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder und seinem Team via Privatbeteiligtenanschluss ans Ermittlungsverfahren vor der Verjährung geschützt und die Beschlagnahme von Vermögen der Volkswagen AG zur Sicherung der Ansprüche beantragt.
  • Ziel ist – gemäß der festgelegten Prozessstrategie –
    Schadenersatz für alle Teilnehmer der Aktion zu erstreiten. Inhalt der Ansprüche ist eine Geldzahlung an Betroffene. Eingeklagt werden 20 Prozent (oder mehr) des Kaufpreises des Wagens. Prozessgegner ist die Volkswagen AG, nicht der jeweilige Händler.
  • Die Registrierung für betroffene Kunden von Daimler/Mercedes
    läuft weiter wie gehabt.
  • Sofern für Kunden des VW-Konzerns, die ihr Auto NACH dem
    21.9.2015 erworben haben, noch eine Sammelklagen-Aktion gestartet wird, wird darüber unverzüglich berichtet. Weiters wird aufgrund durchaus kniffliger Verjährungsrechts-Fragen geprüft, ob auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Sammelklagen-Aktionen für noch nicht registrierte Kunden des VW-Konzerns angeboten werden können.

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