Wien (OTS) – Der <a>Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer </a>Österreich (WKÖ) weist die Vorwürfe auf Schärfste zurück, die die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz heute, Montag, 17. September, im Ö1-Mittagsjournal gegen Österreichs Privatspitäler erhoben hat. Pilz zeichnete ein Bild der österreichischen Privatspitäler, das von erschreckender Ahnungslosigkeit geprägt ist und stellte eine Reihe von grob unrichtigen Behauptungen auf.
Falsch ist, dass die Qualität der Behandlung in den Privatspitälern geringer wäre als in öffentlichen Häusern. Das Gegenteil ist der Fall.
Die einzige objektive Erhebung der Spitalsqualität in Österreich ist der A-IQI (Austrian Inpatient Quality Indicators), und der stellt den privaten Krankenanstalten regelmäßig ein hervorragendes Zeugnis aus.
Falsch ist, dass Privatkrankenanstalten eine höhere Transferrate haben als öffentliche Krankenanstalten, dass von dort also besonders viele Patienten in andere Spitäler (wie etwa das AKH) weitergeschickt würden. Das Gegenteil ist der Fall: Die letzten dazu erhobenen und veröffentlichten Daten sprechen von einer doppelt so hohen Transferrate in vergleichbaren öffentlichen Krankenanstalten.
Thomas D. Kreuz, Geschäftsführer der EMCO-Privatklinik und Sprecher der Privatspitäler in der WKÖ, betont: „Österreichweit werden jährlich rund 115.000 Patientinnen und Patienten in Privatkrankenanstalten behandelt. Gäbe es in Wien keine Privatspitäler, wäre ein zusätzliches Krankenhaus mit der Leistungsfähigkeit eines Wilhelminenspitals nötig.“
Da die öffentlichen Krankenanstalten nicht nur höhere Leistungsabgeltung durch die Sozialversicherung erhalten, sondern darüber hinaus Zuschüsse aus Steuermitteln, wäre so eine Lösung um ein Vielfaches teurer.
Kreuz: „Die Privatspitäler entlasten das öffentliche Gesundheitssystem massiv. Es ist geradezu unglaublich, dass die Wiener Patientenanwältin über diesen nicht unbeträchtlichen Teil der Gesundheitsversorgung sichtlich völlig uninformiert ist und daher öffentlich Vorurteile verbreitet, die nichts mit der Realität zu tun haben.“
Besonders deutlich wird die Versorgungsleistung der Privatspitäler am Beispiel der Geburtshilfe in Wien: Nicht weniger als 3000 von 20.500 Geburten jährlich finden in privaten Krankenanstalten statt, das sind 14%.
Die Wahrheit über die PRIKRAF-Aufstockung
Anlass der ideologisch geprägten und fachlich nicht haltbaren Aussagen der Patientenanwältin war die Tatsache, dass im Zuge der Sozialversicherungsreform auch der sogenannte Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) berücksichtigt wird.
Wenn Patienten, die in Österreich sozialversichert sind, in einem Privatkrankenhaus behandelt werden, haben sie selbstverständlich ebenfalls Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse den gleichen Teil der Behandlungskosten übernimmt. Derzeit bezahlt die Sozialversicherung für die gleiche Leistung im Privatspital deutlich weniger als im öffentlichen Krankenhaus. Hier liegt also eine bedenkliche Ungleichbehandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten vor, die nun wenigstens zu einem geringen Teil ausgeglichen werden soll. So werden z.B. für eine Geburt in einem öffentlichen Krankenhaus in Wien in etwa das Doppelte an Krankenkassenmitteln bezahlt als in einer Privatkrankenanstalt. Für eine Hüftoperation in einem Privatkrankenhaus bezahlt die Sozialversicherung rund 3000 Euro, während sie für die gleiche Operation in einem öffentlichen Krankenhaus rund 6800 Euro zahlen muss.
Der Geschäftsführer des Fachverbands der Gesundheitsbetriebe in der WKÖ, Bernhard Gerstberger, weist zudem darauf hin, dass Privatspitäler von einem großen Teil der Bevölkerung in Anspruch genommen werden: „Mehr als ein Drittel der Österreicherinnen und Österreicher haben eine private Krankenversicherung – Privatspitäler sind also keineswegs nur Einrichtungen für Wohlhabende, auch wenn dieser Wandel manchen Vertretern der Politik nicht ins Weltbild passt und sie diesen daher nicht wahrhaben wollen.“ (PWK609/ES)
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