Wien (OTS) – Überaus erfreut zeigt sich Stephanie Krisper, NEOS-Fraktionsführerin im BVT-U-Ausschuss, über das heutige Erkenntnis des VfGH, wonach das Innenministerium nun gezwungen wird, jene Aktenteile vorzulegen, die es dem Untersuchungsausschuss bisher vorenthalten hat: „Ein weiteres Mal holt der Rechtsstaat den Innenminister ein. Unsere mühevolle Recherche hat Kickl der mangelhaften Aktenlieferung überführt. Er darf dem Untersuchungsausschuss nicht länger wichtige Akten vorenthalten. Jetzt muss er liefern!“ Das Erkenntnis stelle immerhin klar, dass alle Akten aus dem Kabinett des Innenministers vorzulegen sind. „Es bleibt zu hoffen, dass das Innenministerium nun endgültig das unwürdige Blockieren unserer Aufklärungsarbeit beendet.“
Der Verfassungsgerichtshof stellt wörtlich klar, dass es „evident ist, dass diese Akten und Unterlagen vom Untersuchungsausschuss erfasst sind“. „Ich frage mich, warum hier so viel Zeit und Ressourcen verschwendet wurden um uns die Unterlagen trotz oftmaliger Aufforderung nicht schon früher vorgelegt wurden“, so Krisper. Immerhin übermittelte das Innenministerium Akten bisher nur stockend oder gleich gar nicht.
Mit diesem Erkenntnis sind allerdings keineswegs alle Zweifel an der Vollständigkeit der Aktenvorlage durch das BMI ausgeräumt, zeigt Krisper auf: „Wir konnten den VfGH nur mit der Frage der Vorlagepflicht jener Akten befassen, von deren Existenz wir wissen. Klar ist aber, dass es viel mehr Kommunikation im Vorfeld der Hausdurchsuchung zwischen den einzelnen Akteuren gegeben haben muss. Auch hier muss der Innenminister endlich liefern!“
NEOS begrüßen in diesem Zusammenhang auch die Klärung der Rechtsfrage zur Abgrenzung der zeitlichen Vorlagepflicht, da dadurch eine wesentliche Erleichterung für die Arbeit zukünftiger Untersuchungsausschüsse erwartet werden kann.
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