Innenministerium nimmt VfGH-Entscheidung über Aktenlieferung zur Kenntnis

Wien (OTS) – Das Innenministerium nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über den Antrag der Opposition auf Lieferung weiterer Akten an den BVT-Untersuchungsausschuss selbstverständlich zur Kenntnis. Man werde die vom VfGH als „abstrakt relevant“ eingeschätzten Unterlagen umgehend dem Parlament zur Verfügung stellen.

Seitens des BMI wurden im Zuge von Teillieferungen am 28.05.2018 sowie am 14.06.2018 bereits jene Akten der Stammzahl 34110/KBM/2018 vorgelegt, die nach interner Prüfung dem Untersuchungsgegenstand des parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugerechnet werden konnten.

Nicht übermittelt wurden folglich Akten, die einerseits inhaltlich nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten, andererseits zeitlich erst nach Fassung und Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses entstanden sind. Parlamentarische Anfragen und deren Beantwortungen wurden ebenso wenig übermittelt, da diese ohnehin auf der Website des Parlaments öffentlich zugänglich sind.

Am 14.08.2018 wurde das BMI vom VfGH aufgefordert, diesem sämtliche Akten der Stammzahl 34110/KBM/2018 zur Beurteilung vorzulegen. Diesem Ersuchen wurde umgehend Folge geleistet.

Das BMI nimmt selbstverständlich die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis und wird dem Parlament die nun zusätzlich geforderten Akten übermitteln. Diese bestehen vorrangig aus Eingaben von Bürgern, die unterschiedlichste Sorgen und Mutmaßungen eher allgemeiner Natur äußern. Auch die parlamentarischen Anfragen samt Beantwortungen werden gerne geliefert.

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