Wien (OTS) – Die heute von der Bundesregierung in Begutachtung geschickte Sozialversicherungs-Reform wird von Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), grundsätzlich begrüßt. „Diese Reform stellt einerseits das hohe Leistungsniveau für alle Versicherten langfristig sicher und steigert die Effizienz. Anderseits wird die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft durch die vorgesehene Lohnnebenkostensenkung erhöht“, hebt Kopf die zentralen Inhalte des Gesetzesentwurfs hervor.
Die Anzahl der Sozialversicherungsträger wird von derzeit 21 auf künftig 5 reduziert. Auch die WKÖ hatte sich für ein 5-Träger-Modell eingesetzt. Gleichzeitig werden die Gremien deutlich verschlankt. Kopf: „Die neue Trägerstruktur sorgt für sinnvolle Aufgabenbündelungen. Gleichzeitig kann auf regionale Besonderheiten wie beispielsweise Zuschläge zu Ärztegesamtverträgen Bedacht genommen werden.“
Dienstgeber und Dienstnehmer tragen als Zahler des Systems
weiterhin Verantwortung
Die WKÖ hat sich von Beginn an für die Beibehaltung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung eingesetzt. Dies ist für Kopf durch die Reform erreicht: „Das bewährte Modell der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bleibt erhalten, als Zahler des Systems tragen die Vertreter von Dienstnehmern und Dienstgebern weiterhin die Verantwortung. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Parität zwischen Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern entspricht einer langjährigen Forderung der Wirtschaft und sorgt für eine dem Finanzierungsbeitrag entsprechend gerechte Besetzung der Selbstverwaltungskörper in den Sozialversicherungsträgern“, fasst der WKÖ-Generalsekretär zusammen.
Erfreulich ist für Kopf auch, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) als eigenständiger Träger erhalten bleibt. „Die vom Vorstand der AUVA beschlossenen Strukturmaßnahmen sorgen für Kostenwahrheit und bringen eine effizientere Verwaltung, die den Versicherten und den Dienstgebern zugutekommt“, so Kopf. Die finanzierenden Unternehmen profitieren in einem ersten Schritt davon, dass ab 1. Jänner 2019 die Beiträge von 1,3% auf 1,2% gesenkt werden. Das entspricht einer Einsparung von rund 100 Millionen Euro. „Zudem erwarten wir, dass – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – weitere Beitragssenkungen in der Unfallversicherung umgesetzt werden. Besonders wichtig ist uns aber gleichzeitig der zugesagte Erhalt des Zuschusses zur Entgeltfortzahlung. Dafür muss aber noch eine nachhaltige Lösung der Finanzierung gefunden“, so Kopf abschließend. (PWK602/DFS)
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