Wien (OTS) – Für viele Jugendliche hat dieser Tage wieder die Schule begonnen, tausende Studentinnen und Studenten starten im Oktober mit ihrem Studium oder setzen es fort. Oftmals haben sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet. In diesen Fällen gibt es einiges zu beachten, damit der Versicherungsschutz durch die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) aufrecht bleibt.
Was bei der Mitversicherung zu beachten ist
Hier die wichtigsten Informationen im Überblick, wenn…
… Familienbeihilfe bezogen wird:
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Für die automatische Verlängerung der Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das Kind ist bei der WGKK gemeldet
2. Für das Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf Familienbeihilfe
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, verlängert die WGKK die Mitversicherung automatisch. Die Vorlage des Nachweises über die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe ist somit nicht mehr erforderlich, sofern der Bescheid bis spätestens 30.11. des aktuellen Kalenderjahres seitens des Finanzamts ausgestellt wurde.
… keine Familienbeihilfe bezogen wird:
Wird keine Familienbeihilfe bezogen, müssen die entsprechenden Nachweise der Ausbildung an die WGKK übermittelt werden – also:
Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis ab dem dritten Semester für jedes Studienjahr. Nach dem Ende des ersten Studienabschnitts bzw. Ende des Bachelorstudiums sind keine Erfolgsnachweise mehr notwendig.
Mitversicherung für junge Männer in der Zeit zwischen
Schulende und Präsenz/Zivildienst
Für die Zeit zwischen Schulabschluss und Präsenzdienst gilt ebenfalls: Ist der junge Mann bei der WGKK gemeldet und wird für ihn Familienbeihilfe bezogen, wird die Mitversicherung automatisch bis zum 30.11. des Kalenderjahres verlängert. Erfolgt die Einberufung erst nach dem 30.11. kann der Jugendliche bei den Eltern auf Grund von Erwerbslosigkeit bis zu 24 Monate mitversichert werden. Dazu ist ein Antrag an die WGKK nötig. Auch nach Ende des Präsenzdienstes können Jugendliche bis zum Beginn des Studiums auf Antrag bei den Eltern mitversichert werden.
Selbstversicherung für Studierende
Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der WGKK freiwillig krankenversichern. Die begünstigte Selbstversicherung kostet monatlich 58,39 Euro (Wert 2018).
Der Anspruch auf den begünstigten Beitrag ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese sind unter anderem: gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, günstiger Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes (StudFG), kein abgeschlossenes Hochschulstudium im Sinne des StudFG.
Der Antrag für die studentische Selbstversicherung bei der WGKK kann auch online über MeineSV gestellt werden. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Handysignatur oder Bürgerkarte. Zu finden ist das Angebot unter www.meinesv.at
Wer weitere Informationen zur studentischen Selbstversicherung haben möchte, findet diese unter www.wgkk.at/selbstversicherung
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Studierende, die neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausüben, können für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anstelle der Selbstversicherung für Studierende auch eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung abschließen. Diese kostet monatlich 61,83 Euro (Wert 2018). Der Unterschied: Bei dieser Art der Selbstversicherung ist man nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Diese Versicherung kann ebenfalls über MeineSV ([www.meinesv.at] (http://www.meinesv.at)) beantragt werden.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Wiener Gebietskrankenkasse