Wien (OTS) – Zur Weiterentwicklung der Wiener Märkte und zur Stärkung des Lebensmittelhandels auf den Märkten hat die Stadt Wien eine neue Marktordnung erarbeitet. Sie wurde im Vorfeld breit diskutiert.
Die Stellungnahmen, die im Zuge des Begutachtungsverfahrens eingelangt sind, werden derzeit durchgearbeitet. Das Marktamt stellt auf die heutige Aussendung des Vereins „Zukunft der Wiener Märkte“ folgende Punkte erneut klar:
– Natürlich können Unternehmer auch zukünftig ihre Firma verkaufen – die Marktordnung regelt nur die Weitergabe des Standes, NICHT den Verkauf der Firma, diese beiden Themen können nicht in einen Topf geworfen werden.
– Selbstverständlich können Stände (sogenannte Superädifikate) auch künftig durch ihre Eigentümer ohne Einschränkung weitergegeben werden. In bestehende Verträge wird NICHT eingegriffen. Es wird aber bei Folgeverträgen für den NÄCHSTEN Pächter eine zeitliche Befristung geben, da es generell in der Stadt keine unbefristeten Verträge mehr gibt (wie etwa bei Schanigärten, Würstelstände etc.) Darüber hinaus erhoffen wir uns auch positive Effekte in der Ablösen Situation.
– Bei gemeindeeigenen Ständen wird die Stadt als Eigentümer künftig mitreden, an wen übergeben wird: Es handelt sich um Stände im Eigentum der Stadt und es ist nur konsequent, dass der Eigentümer – also die Stadt Wien – mitbestimmt, an wen er künftig verpachtet. Aber auch hier gilt: im bestehende Verträge wird nicht eingegriffen! Jeder der einen aufrechten Vertrag hat, darf noch einmal das vertraglich gesicherte Weitergaberecht in Anspruch nehmen. Die neue Regelung gilt dann für den nächsten Pächter.
– Einer weiteren Verlängerung des Pachtvertrags steht nach dem Ablauf des ersten Pachtvertrags nichts im Wege, wenn der Standler zuverlässig ist und sich an die Spielregeln am Markt hält, d.h. auch nach Ablauf der 15 jährigen Pacht steht einer Verlängerung im Regelfall nichts im Weg.
– Klar ist, dass bereits getätigte Investitionen auch künftig abgegolten werden müssen – nach Vorlage entsprechender Rechnungen oder eines entsprechenden externen Gutachtens.
– Kernöffnungszeiten werden eingeführt, damit die KonsumentInnen künftig ihre Einkäufe leichter planen können: Sie wissen künftig, wann am Markt garantiert alle Stände offen haben und stehen nicht vor verschlossenen Ständen, wie es auf vielen Märkten leider derzeit am Nachmittag oft der Fall ist.
Die Stadt Wien will die Vielfalt auf den Märkten erhalten und die Zukunft sichern. Die Stadt Wien zeigte sich stets gesprächsbereit und ist auch weiterhin bemüht, eine gute Lösung zu Gunsten der Märkte und vor allem auch der Konsumentinnen und Konsumenten zu finden. Denn sie entscheiden letztlich, ob die Märkte angenommen werden oder nicht.
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