Wien (OTS) – Die Ablehnung der Arbeiterkammer, heimische Betriebe mit der Senkung der Körperschaftsteuer zu entlasten, ist für den Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Karlheinz Kopf, unverständlich: „Eine Entlastung bei der Körperschaftsteuer bedeutet eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der Betriebe, fördert notwendige Investitionen und sichert zehntausende Jobs und schafft langfristig tausende neue Arbeitsplätze sowohl bei großen als auch bei kleinen Unternehmen.“
Aktuelle Modellrechnungen belegen, dass Investitionen stark auf eine Senkung der Körperschaftsteuer reagieren. Beispielsweise würden bei einer Reduktion des Steuersatzes auf 20 Prozent die Investitionen um 1,5 Prozent steigen. Als Folge steigen sowohl die Arbeitsproduktivität als auch die Beschäftigungsnachfrage und die Lohnentwicklung. Dadurch wird das Wirtschaftswachstum positiv beeinflusst, sodass sich die Steuerentlastung teilweise selbst finanziert.
Kopf verweist auf die signifikant positiven Auswirkungen der Körperschaftsteuer-Senkung 2004/05 von 34 auf 25 Prozent auf Steueraufkommen und Beschäftigung. Seither hat es gerade für Kapitalgesellschaften mit den Konsolidierungspaketen neue Belastungen der rund 100.000 Kapitalgesellschaften in Österreich gegeben. Etwa bei Einschränkungen der Gruppenbesteuerung, oder Einschränkungen bei Zinskosten- und Lizenzkostenabzug. Die relative Bedeutung der Körperschaftsteuer am Gesamtsteueraufkommen ist daher in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Kopf bedauert auch, dass die Attraktivität des Steuer-Standortes Österreich zuletzt gesunken ist, weil andere Staaten mehr für die steuerliche Entlastung ihrer Unternehmen tun: „Im internationalen Vergleich liegt der nominelle Körperschaftsteuer-Satz in Österreich klar über dem EU-Durchschnitt. Im Mittel haben die EU-15-Staaten die durchschnittliche effektive Körperschaftssteuer-Belastung zuletzt um 3 Prozentpunkte gesenkt.“
Kopf begrüßt daher ausdrücklich das Vorhaben des Finanzministers, neben einer deutlichen Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer für kleinen und mittleren Einkommen auch die Körperschaftsteuer zu senken: „Von einer Senkung der Körperschaftsteuer würden insbesondere auch kleine Kapitalgesellschaften profitieren: Beispielsweise würde eine deutliche Tarifsenkung auf rund 20 Prozent vor allem die kleinsten Kapitalgesellschaften überdurchschnittlich entlasten.“ Mit geplanten Steuermaßnahmen der Regierung werden nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmen, Klein- und Mittelbetriebe als auch größere Unternehmen deutlich entlastet, lehnt Kopf die populistische Pauschalkritik der Arbeiterkammer an einer Steuerentlastung der Wirtschaft ab. (PWK587/RH)
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