Kinderbetreuung – SPÖ-Länder beharren auf gemeinsames Gespräch

Klagenfurt (OTS) – In der Frage einer neuen 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung beharren die drei SPÖ-geführten Bundesländer, Kärnten, Wien und Burgenland weiterhin auf ein “vernunftbegabtes und lösungsorientiertes, gemeinsames Gespräch auf politischer Entscheidungsebene”.

Die drei Landeshauptmänner Peter Kaiser, Michael Ludwig und Hans Niessl erinnern heute, Donnerstag, gemeinsam daran, dass die Landeshauptleutekonferenz bereits am 12. April dieses Jahres (!) die Bundesregierung aufgefordert hat, “unverzüglich mit den Ländern in Verhandlungen über eine Verlängerung der bestehenden 15a B-VG Vereinbarungen zu treten”.

“Dass die Bundesregierung, konkret die zuständige Ministerin Juliane Bogner-Strauß, bis dato drei Bundesländer von politischen Gesprächen ausgeschlossen hat, und das Thema Kinderbetreuung zu einer ÖVP-PR-Show degradiert wurde, ist einfach untragbar”, so Kaiser, Niessl und Ludwig.

Die Ministerin sei im Interesse der Kinder und Familien aufgefordert, wie bei den auf Druck der Bundesländer zurückgenommenen Einsparungen, auch jetzt zur Vernunft zu kommen, und die von Landeshauptmann Peter Kaiser zu Wochenbeginn schriftlich übermittelte Einladung für gemeinsame Gespräche mit allen drei Bundesländern anzunehmen.

“Dieser Versuch, die Bundesländer gegeneinander auszuspielen, muss ein Ende haben. Unter erwachsenen Menschen muss es doch möglich sein, sich an einen Tisch zu setzen, über eine gemeinsame Lösungsfindung zu sprechen und offensichtliche Probleme auszuräumen bevor sie tatsächlich zu Problemen für Kinder, Familien und Pädagogen werden”, so Kaiser, Ludwig und Niessl. Beispielhaft verweisen sie neuerlich auf die nicht näher formulierten Regelungen für ein Kopftuchverbot, den noch völlig fehlenden Inhalt eines “Wertekataloges” oder auf mögliche personelle und finanzielle Mehraufwände durch neue Administrationsaufgaben.

Aufgrund der Säumigkeit der Ministerin durch die bisherige Gesprächsverweigerung sei es natürlich wichtig, rasch zu einem gemeinsamen Termin zu kommen. Große Auswirkungen seien aber nicht zu erwarten, wenn eine neue 15-Vereinbarung nicht wie vorgesehen am 1. September sondern zeitnah danach in Kraft tritt.

(Schluss)

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