Wien (OTS) – Nach Ankündigungen von Ministerin Schramböck, das mit vernichtender Kritik auf breiter Ebene konfrontierte Standortentwicklungsgesetz nun von externen Experten überarbeiten zu lassen, appelliert die Umweltorganisation VIRUS, die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Doppelgleisigkeit in einem Gesetz zu regeln. Sprecher Wolfgang Rehm „Der reaktionär-autoritäre Murks des Standortentwicklungsgesetzes ist auch von den besten Experten nicht zu reparieren. Stattdessen sollte das UVP-Verfahren progressiv und umfassend dort verbessert werden wo es hingehört, im UVP-Gesetz und beim Umweltressort“
Vergangenen Samstag hatte sogar die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Bierlein im Interview mit Ö1 ein klares Stoppsignal zur geplanten Genehmigung durch Zeitablauf und Ausschaltung des Rechtsschutzes im Gesetzesentwurf gesetzt. Ihr war einhellige Kritik einer breiten Phalanx von juristischen Koryphäen, darunter Universitätsprofessoren, Richtervereinigung und Rechtsanwaltskammer vorangegangen. Dies sei offenbar der Anlass gewesen, dass nun nicht näher bezeichnete externe Experten beigezogen werden sollen. VIRUS erinnert nun daran, dass es für die Umweltverträglichkeitsprüfung bereits ein Gesetz gibt, das diese regelt und für die ebenfalls ein Novellierungsentwurf vorliege. „Es hat keinen Sinn bei dieser wichtigen Frage mit einer Parallelregelung in zwei Gesetzen über die eigenen Beine zu stolpern“, so Rehm. Neben der notwendigen und überfälligen Umsetzung einer bis Mai 2017 umzusetzen gewesenen EU-Richtlinie fänden sich auch dort von der Wirtschaftskammer hineinlobbyierte rechtswidrige Schikanen gegen Verfahrensparteien, die man offenbar gerne überhaupt loswerden würde aber aufgrund des Unionsrechts nicht loswerden kann und daher alles versuche ihnen im Verfahren die Luft zum Atmen zu nehmen. „VIRUS spricht sich statt derart sinnloser Destruktivität für eine progressive Vorgangsweise zur Schaffung einer verbesserten UVP aus, die dann auch bei Problemprojekten schneller ablaufen könnte“, so Rehm. Dazu gehöre aber, dass den im UVP-Ablauf immer am Ende gereihten Verfahrensparteien ausreichend Möglichkeit verbleibe, das Projekt und die Behördengutachten zu bearbeiten, und erforderlichenfalls ausreichend Zeit eigene Sachverständigengutachten einzuholen. Dies dürfe nicht deshalb entfallen, weil vorher andere sinnlos Zeit verplempert hätten. „Sind Projekte bei Einreichung schlecht gemacht und ändert sich dies nicht in vertretbarem Zeitraum, so sind die Anträge zurückzuweisen und die Antragssteller bekommen Zeit, in sich zu gehen bevor sie es nach einer angemessenen Abkühlphase evtl. noch einmal versuchen. Projekte die gut gemacht sind werden wie bisher auch genehmigt wenn sie genehmigungsfähig und kann dies im Vergleich schneller passieren“, skizziert UVP-Experte Rehm das Prinzip nach dem vorzugehen wäre. Meist gehe es nicht um „alles oder nichts“ aber brauche das Verfahren Raum, eingehend zu prüfen ob weitere Maßnahmen und Auflagen vorzuschreiben sind. „Unerlässlich für generell raschen Verfahrensablauf ist aber, dass dem sehr geringen Anteil von Projekten der nicht genehmigungsfähig ist auch die Genehmigung versagt werden darf und die Behörden nicht weiter dazu gezwungen werden, Intensivstation für Langzeit-Komapatienten zu spielen“, stellt Rehm klar
Das Standortentwicklungsgesetz sehe laut VIRUS so aus wie eine Machbarkeitsstudie, mit der ein Rekord, möglichst viele Rechtswidrigkeiten gleichzeitig in ein Gesetz zu verpacken aufgestellt werden sollte. Dieser Rekordversuch sei gelungen. Ihn in Kraft zu setzen bedeute aber unvermeidlichen Schaden für Umweltschutzniveau und Wirtschaft, der jetzt noch abwehrbar sei, bevor er zur Rechtsunsicherheitsfalle per aufgelegtem Elfmeter wird. „Im Fall des Falles werden auch wir jeden zu Gebote stehenden Rechtsweg nützen, um alle rechtswidrigen Bestimmungen zu kippen“, kündigt Rehm an.
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