Wien (OTS) – Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung den Online-Tierhandel verboten. Ausnahmen gelten für registrierte Zuchtbetriebe, Tierheime, den geprüften Zoofachhandel und Landwirte. Dennoch sind viele Online-Kleinanzeigenportale voll mit privaten Tierinseraten, wobei die Quelle der gehandelten Tiere oftmals im Dunkeln bleibt.
„Viele Inserenten geben Verkaufsorte in Österreich an, sind aber tatsächlich dubiose Tierhändler, die ihre Tiere aus dem Ausland einführen. Dabei werden weder Konsumenten- noch Tierschutz beachtet“, sagt Kurt Essmann, Obmann der Berufsgruppe Zoofachhandel in der Wirtschaftskammer Wien. „Wir fordern daher eine Deklarationspflicht für Online-Tierinserate, damit diese in Zukunft nur noch von anerkannten Züchtern, Zoofachhändlern und Tierheimen bzw. Landwirten geschalten werden können.“
Mit der Angabepflicht der Unternehmens- bzw. Vereinsdaten, oder der Zuchtregistrierungsnummer könnten Betreiber von Onlineplattformen alle dubiosen Inserate automatisch aussortieren und so einen wichtigen Beitrag zur Unterbindung des illegalen Tierhandels leisten. „Diese klare Regelung würde helfen, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, die Betreiber von Internetseiten in die Pflicht nehmen und Konsumenten Sicherheit beim Online-Angebot geben. Wir unterstützen den klaren Vorsatz der Regierung, Tierschutz weiter auszubauen und wollen gemeinsam Schritte in diese Richtung setzen“, unterstreicht Essmann die Forderung des Zoofachhandels.
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