Wien (OTS) – „In Zeiten einer Hochkonjunktur mit höchster Wettbewerbsfähigkeit die Unternehmen mit großzügigen Geschenken zu überhäufen ist kontraproduktiv“, kritisiert die stellvertretende Direktorin der AK Wien, Alice Kundtner die Regierungspolitik, die Kürzungen bei der AUVA als Geschenke für die Unternehmen verpackt, ohne die Zahler zu nennen, sollen doch 294 Mio Euro (rund 70 Prozent) durch „alternative Kostenträgermodelle“ aufgebracht werden. Kundtner:
„Auf gut deutsch heißt das, andere sollen künftig für die Folgen von Arbeitsunfällen und Arbeitsbelastungen aufkommen. Die Arbeitgeber ziehen sich mit dem Segen der Regierung aus ihrer Verantwortung zurück.“ Bereits jetzt ist es so, dass die Arbeitgeber die Kosten für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen bei weitem nicht zur Gänze tragen. Den Unfallversicherungsbeitrag noch weiter abzusenken und die Rechnung durch die Versicherten bezahlen zu lassen, ist aus Sicht der AK keine Reform.
Präventionsauftrag erweitern statt Geschenke zu verteilen „Wenn der Obmann der AUVA erklärt, dass der Anteil der Arbeitsunfälle am Gesamtaufwand der AUVA nur elf Prozent beträgt, ist das nur die halbe Wahrheit“, erklärt Kundtner. Aus ihrer Sicht „sind die wirklich großen Brocken die Aufwendungen für die arbeitsbedingten psychischen und physischen Erkrankungen. Diese Kosten wälzen seit jeher die Arbeitgeber auf die Allgemeinheit ab.“ Es ist gut dokumentiert, dass ein erheblicher Anteil der Erkrankungen und gesundheitlicher Beschwerden der Beschäftigten am Arbeitsplatz seine Wurzeln hat. Alleine die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die psychischen Erkrankungen hat das Wifo bereits 2008 mit bis zu 2,8 Milliarden Euro beziffert. Angesichts dieser Kosten noch mehr Geschenke an die Unternehmen zu verteilen, ist der falsche Weg. Ganz im Gegenteil sollte der Präventionsauftrag der AUVA auf arbeitsbezogene Gesundheitsgefahren erweitert werden. Die Berufskrankheitenliste ist dahingehend zu überprüfen, dass neue krankmachende Arbeitsbelastungen, etwa psychische Erkrankungen auch als Berufskrankheiten anerkannt werden. Vor dem Hintergrund der Arbeitszeitdiskussion gilt es vor allem wirksame Maßnahmen zur Eindämmung von unfreiwilligen und übermäßigen Überstundenleistungen zu ergreifen. Denn auch diese belasten die Gesundheit.
Wer bekommt die Rechnung serviert?
90 Prozent der Arbeitsunfälle werden in herkömmlichen Krankenhäusern akut versorgt. Auch die Folgekosten werden von den Krankenhäusern übernommen. Für diese Leistungen erhalten die Krankenversicherungsträger von der AUVA 200 Mio Euro. Wenn diese Zahlung wie nun beschlossen um 150 Mio reduziert wird, fehlt dieses Geld den Krankenkassen. Leistungskürzungen oder Versorgungsengpässe sind dann unvermeidbar. Auch hier gilt letztlich: Die Kosten sollen die ArbeitnehmerInnen schultern.
Derzeit trägt die AUVA auch die Kosten für den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Betriebe mit weniger als 50 Arbeitnehmern (111 Mio) und die Kosten für die Prävention in diesen Unternehmen (27 Mio). Das derzeit Arbeitgeber-Aufwendungen aus Arbeitgeber-Beiträgen finanziert werden, ist eigentlich eine sachgerechte Lösung. Wer in Zukunft der „alternative Kostenträger“ sein wird, ist noch offen. Klar ist, die Klein- und Mittelbetriebe werden keine Freude haben, wenn sie Kosten der Entgeltfortzahlung zur Gänze selbst tragen müssen. Damit kommt als „Kostenträger“ wohl der Steuerzahler zum Handkuss. Mehr als zwei Drittel der Steuereinnahmen stammen von ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.
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