Wien (OTS) – 11.08.21018 – In einem Routineprozess, der ca. alle 10 Jahre zur Anwendung kommt, hat die BBG eine Bietererkundung veröffentlicht, um leistungsfähige und geeignete Bieter im Fuhrparkmanagement zu finden. Dieser Schritt wurde nötig, weil die bestehende Rahmenvereinbarung, die seit 2008 gilt, mengenmäßig ausgeschöpft ist. Durch den effizienten Mitteleinsatz wurden von den maximal zur Verfügung stehenden 864 Mio. über einen Zeitraum von 10 Jahren lediglich 323 Mio. Euro ausgeschöpft.
In der neuen Bietererkundung senkt die BBG den Maximalrahmen auf 826 Mio., um aufbauend auf dem bestehenden Ausschöpfungsniveau die Möglichkeit zu wahren, dass noch mehr Behörden der Republik Ressourcen sparen können, in dem sie sich der gebündelten Beschaffung durch die BBG anschließen. Sollte dies nicht der Fall sein und die Zahl der Kunden gleichbleiben, wird von Seiten der Geschäftsführung erwartet, dass die Ausschöpfung auf demselben Niveau bleibt. Außerdem geht die Geschäftsführung davon aus, dass die bestehenden Kunden den Fuhrpark nicht ausweiten und somit für diese auch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ist seit Jahren als Einkaufsdienstleister ein verlässlicher Partner im Fuhrparkparkmanagement für viele öffentliche Auftraggeber. Neben der Bundesverwaltung (z.B. Polizei und Finanzpolizei) nutzen derzeit Landesverwaltungen, Energieversorgungseinrichtungen und ausgegliederte Einrichtungen die modernen Fuhrparkmanagementverträge der BBG. Über die bestehende Rahmenvereinbarung werden damit derzeit österreichweit für über hunderte Behörden von ausgegliederten Unternehmen, Ländern und Bund mehr als 7000 Fahrzeuge bewirtschaftet.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch die Optimierung der Nutzungsdauer werden die Fahrzeuge so ausgetauscht, dass die Differenz zwischen Anschaffungswert und Restwert eine Minimierung der Behaltekosten ergibt. Außerdem wird die Umweltfreundlichkeit und Sicherheit durch die Verjüngung des Fuhrparks gesteigert. So konnten im bestehenden Rahmenvertrag rund 20 % der Kosten pro Kilometer eingespart und die Verwaltungskosten gesenkt werden.
Die Kernleistung des Fuhrparkmanagementkonzepts ist die Fahrzeugzurverfügungstellung mittels Finanzierung oder Leasing. Ergänzend können weitere fuhrparkmanagementspezifische Leistungen abgerufen werden: Von Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Reifenmanagement, Schadensabwicklung, über Pannenhilfe, Fahrzeugverwertung, Betreuungs-Hotline, bis hin zu Monitoring und Auswertungen sowie Fuhrparkoptimierung im laufenden Betrieb.
Zudem soll mit der neuen Rahmenvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, dass viele weitere öffentliche Auftraggeber auf die attraktiven Rahmenbedingungen der BBG zugreifen können. Dadurch wird auch ein großer Bündelungseffekt im darauffolgenden Verhandlungsverfahren erwartet. Bis zu fünf potentielle Bieter werden im Rahmen der Bietererkundung zur Angebotslegung der zweiten Stufe eingeladen werden.
Die Bietererkundung läuft noch bis 6. September 2018. Weitere Informationen sind für alle Interessenten auf der Website der BBG ([www.bbg.gv.at] (http://www.bbg.gv.at/)) verlinkt.
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