Wien (OTS) – Verwundert zeigen sich die rechtmäßigen Organe der WBV-GFW – Mag. Michael Baumgartner sowie Dipl.-Ing. Stefan Gregorich – über Auskünfte aus dem Büro des Wohnbauressorts: Am 8. August 2018 wurde die offizielle Stellungnahme von Mag. Michael Baumgartner per Boten und via Mail an die MA 50 und auch an die Revision übermittelt. Zur Stellungnahme Christian Hosps halten die Organe fest, dass dieser mangels Parteienstellung nicht befugt ist, Stellungnahmen abzugeben. Die Bestimmungen der Paragrafen 9, 10 und 10a Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wurden unheilbar verletzt. Das haben in Gestalt der Finanz, des Wirtschaftsministeriums und des Revisionsverbandes staatliche bzw. gesetzlich verankerte, unabhängige Institutionen nachgewiesen. Allfällige bezahlte Gutachten von Seiten Hosps können nicht rechtswirksam vorgebracht werden und können ihrem Charakter nach nicht gleichwertig sein. Der MA 50 werden weitere Unterlagen übermittelt. Die befugten Organe kooperieren im maximalen Ausmaß mit der MA 50, um den Sozialwohnungsbestand zu sichern. Der WBV-GFW darf es nicht wie Buntes Wohnen, Riedenhof und Gesfö ergehen. Im Anschluss an die Rückabwicklung werden die Unternehmensanteile an andere gemeinnützige Bauvereinigungen übertragen werden.
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