Wien (OTS) – Unter Bezugnahme auf die heutige Pressekonferenz der Stadt Wien von Wohnbaustadträtin Gaal steht für den Aufsichtsratsvorsitzenden der WBV-GFW fest, daß die seinerzeitige Abtretung der Gesellschaftsanteile absolut nichtig ist und die Rückabwicklung zu erfolgen hat.
Im Lichte dieser Entscheidung ist die für den 20.8.2018 anberaumte Generalversammlung der WBV-GFW mit dem Zwecke der Absetzung der legal gewählten Organe Aufsichtsratsvorsitzender Gregorich und Geschäftsführer Baumgartner eine Verletzung des geltenden Rechtes und ein Ignorieren des politischen Willens.
Damit wird der aufsichtsbehördlichen Entscheidung und der Stadtregierung vorgegriffen.
Gregorich ist überzeugt, daß eine weitere Änderung im Firmenbuch in Anbetracht dieser brisanten Situation nicht erfolgen darf.
Gregorich appeliert zum Schluß eindringlich an Hosp, dem Willen der politischen Parteien, der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber Rechnung tragen zu wollen und von dieser Generalversammlung Abstand zu nehmen, damit vom Unternehmen WBV-GFW weiterer Schaden abgehalten wird.
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