Wien (OTS) – “In der Liste der Grauslichkeiten der Wirtschaftskammer findet sich auch die Insolvenz-Richtlinie“, erklärt Barbara Teiber, gf. Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und führt aus: „Hier wird von einer Beschränkung der Entgeltansprüche von sechs auf drei Monate und von weniger gesicherten Geld für bereits geleistete Arbeit geträumt.“
In Bezugnahme auf die Insolvenz-Richtlinie der EU findet sich in der Gold-Plating-Liste der WKÖ der Vermerk „Belastung durch Kosten“. Die Richtlinie sei übererfüllt, weil sie eigentlich nur drei Monate Entgeltanspruch vorsehe, hierzulande sind es aber sechs Monate. Außerdem genüge laut Richtlinie eine Mindestauszahlung auf der „sozialen Schwelle“, während in Österreich bis zur doppelten Höchstbeitragsgrundlage ausbezahlt wird.
„Hier soll den Beschäftigten Geld weggenommen werden, das sie bereits erarbeitet haben. Es geht hier nicht um eine Sozialleistung, die Arbeit wurde bereits verrichtet“, zeigt sich Teiber über den Vorschlag erzürnt.
Von Relativierungs- und Beschwichtigungsversuchen lasse man sich nicht täuschen: „Die Wirtschaftskammer kann noch so oft behaupten, dass das keine Wunschliste ist. Klar ist aber: Niemand lässt fast 500 Gesetzespassagen für den Papierkorb analysieren. Außerdem ist mit dem 12-Stunden-Tag auch schon ein Punkt dieser Wunschliste abgearbeitet worden“, so Teiber.
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