Wien (OTS) – Auf gut ausgebauten Autobahnen mit modernsten und sicheren Fahrzeugen rascher ans Ziel – Unter diesem Motto startet auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) am 1. August 2018 das Pilotprojekt Tempolimit 140 km/h auf zwei dreispurigen Abschnitten der A1 West Autobahn. Zwischen Melk und Oed in Niederösterreich sowie zwischen Haid und Sattledt in Oberösterreich wird die höchstzulässige Geschwindigkeit um zehn Stundenkilometer angehoben. Das neue Tempolimit gilt sowohl auf der Richtungsfahrbahn Wien als auch in Richtung Salzburg.
Die Auswahl der Abschnitte erfolgte klar nach Kriterien der Verkehrssicherheit. Die von der ASFINAG und externen Gutachtern definierten rund 120 Kilometer bringen in punkto Kurvenradien, Gefälle oder Sichtweiten die optimalen Voraussetzungen. Wichtig: Es gilt analog zu Tempo 130, dass die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 140 nur bei optimalen Fahrbedingungen erlaubt ist.
Die ASFINAG begleitet die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit mit detaillierten Vorher-Nachher-Messungen. Untersucht werden Luftgüte, Lärm, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Unfallzahlen. Auf deren Grundlage kann 2019 die Entscheidung über eine Beibehaltung oder Ausweitung von Tempo 140 auf weitere Autobahn-Abschnitte getroffen werden.
Das Autobahn-Tempolimit von 130 km/h stammt aus den 1970er Jahren. Straßeninfrastruktur (etwa Leitschienen) und Autos selbst sind seitdem um ein Vielfaches sicherer geworden, das Mobilitätsbedürfnis ist stark angestiegen. Das Verkehrsministerium und die ASFINAG möchten dem Anliegen vieler, rascher ans Ziel zu kommen, entsprechen – ohne negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Bundesminister Norbert Hofer: „Das Mobilitätsbedürfnis steigt und Autos wie Infrastruktur werden immer sicherer. Viele Lenkerinnen und Lenker wollen und sollen schneller vorankommen. Wir erhöhen das Tempolimit daher auf zwei Abschnitten der A 1 sehr moderat. Wenn wir alle Auswirkungen kennen, werden wir über 140 km/h auch auf anderen Strecken entscheiden.“
„Autobahnen sind dazu da, sicher aber auch zügig voranzukommen. Wir glauben, dass unsere bestens ausgebauten, dreispurigen Abschnitte auch auf Tempo 140 ausgelegt sind – sofern man so schnell fahren will und es die äußeren Rahmenbedingungen erlauben. Mit 2019 werden erste Testergebnisse zu den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten vorliegen“, erklärt Josef Fiala, Geschäftsführer der ASFINAG Service GmbH.
Streckenabschnitte sorgfältig von Verkehrssicherheits-Experten ausgewählt
Die 88 nieder- wie die 32 oberösterreichischen Kilometer mit Tempo 140 wurden von der ASFINAG gemeinsam mit externen Verkehrssicherheits-Experten ausgewählt. Die Abschnitte Melk – Oed und Haid – Sattledt bringen hinsichtlich Kurvenradien, Gefälle oder Sichtweiten die optimalen Voraussetzungen. Weitere Kriterien: Keine Autobahn-Knoten – also Verknüpfungspunkte zweier Strecken – oder stark befahrene Auf- und Abfahrten, die den Verkehrsfluss negativ beeinträchtigen könnten.
Keine Vorbedingung bei der Auswahl waren elektronische Überkopfanzeigen (Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen). Der Grund: Beginn und Ende Tempo 140 können auch per Verkehrsschild angezeigt werden.
Für Tempo 140 sind keine gesonderten baulichen Schritte erforderlich, die ASFINAG hat lediglich anstehende kleinere Anpassungen zeitlich vorgezogen (Leitschienen, neue Markierungen).
Detaillierte Vorher-Nachher-Studien
Beim Pilotprojekt Tempo 140 gilt höchste Transparenz im Hinblick auf sämtliche Auswirkungen. Die ASFINAG begleitet die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit mit detaillierten Vorher-Nachher-Messungen. Konkret wurden und werden in den betroffenen Abschnitten – noch bei geltendem Tempo 130 – Luftgüte, Lärm, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Unfallzahlen ermittelt.
Die gleichen Messungen folgen ab dem Start von Tempo 140, sodass bis 2019 Vergleichswerte vorliegen. Auf deren Grundlage kann das BMVIT die Entscheidung über eine Beibehaltung von Tempo 140 oder eine allfällige Ausweitung auf andere Autobahnen treffen.
Die drei wichtigsten Fragen zu Tempo 140
* Wo genau darf ich 140 km/h fahren?
Die konkreten 140er-Abschnitte werden mit Verordnung durch den Bundesminister gelten und mit entsprechenden Verkehrsschildern angezeigt.
A 1 Abschnitt Niederösterreich zwischen Melk und Oed
- Fahrtrichtung Salzburg: Nach der Melkbrücke bis zur
Vorankündigung der Ausfahrt Oed - Fahrtrichtung Wien: Nach der Ausfahrt Oed bis nach der
Melkbrücke
A 1 Abschnitt Oberösterreich zwischen Knoten Haid und Sattledt:
- Fahrtrichtung Salzburg: Vom „Puckinger Berg“ bis vor der Ausfahrt Sattledt
- Fahrtrichtung Wien: Nach der Auffahrt Sattledt bis zum Beginn der Überkopfanzeigen (Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen) für den Großraum Linz
* Wann darf ich 140 km/h fahren?
WICHTG: Wie bislang bei Tempo 130, ist die gesetzliche Höchst-geschwindigkeit 140 nur bei optimalen Fahrbedingungen erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung gilt die „Pflicht zur Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse“ (§ 20 StVO). Das bedeutet, dass etwa bei Regen oder Schneefall, bei Nebel oder auch dichtem Verkehr das Tempo anzupassen ist!
140 km/h nur zwischen 5 und 22 Uhr: Laut Experteneinschätzung gibt es für Anrainerinnen und Anrainer kein Problem hinsichtlich Lärm – die Änderung betrifft ausschließlich Pkw. Um auf Nummer sicher im Hinblick auf Nachtruhe-Grenzwerte zu gehen, wird 140 dennoch nur zwischen 5 und 22 Uhr erlaubt sein. Die Schallauswirkungen vor und nach der Tempoerhöhung werden zudem genau gemessen.
* Warum eine 140 km/h Pilotstrecke?
Das Autobahn-Tempolimit von 130 km/h stammt aus den 1970er Jahren. Straßeninfrastruktur (etwa Leitschienen) und Autos selbst sind seitdem um ein Vielfaches sicherer geworden, das Mobilitätsbedürfnis stark angestiegen. Das Verkehrsministerium und die ASFINAG möchten dem Anliegen vieler, rascher ans Ziel zu kommen, entsprechen – ohne negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
ASFINAG-Tipps für Tempo 140
- Immer mindestens zwei Sekunden Abstand auf Autobahnen – das ist die klare Empfehlung der Verkehrssicherheits-Experten. Diese Zeitspanne gilt unabhängig von Geschwindigkeit und Wetter: Also rund 80 Meter bei 140 km/h, 70 Meter bei 130 km/h, bei 100km/h mindestens 50 Meter. Denn die Zeitspanne für Reaktion und Bremsweg wechselt stark nach Fahrer, Fahrzeug und Straßenzustand. Bis man überhaupt reagiert, vergehen – beeinflusst von Faktoren wie Alter oder Aufmerksamkeit – zwischen 0,7 und 1,5 Sekunden.
- Wie lange sind zwei Sekunden? Tipp: Einen markanten Punkt am Fahrbahnrand fixieren. Sobald das Fahrzeug vor einem den Punkt passiert, beginnt man in Sekunden-Abständen zu zählen. Im Idealfall erreicht man diesen Punkt nicht, bevor man zwei Sekunden durchgezählt hat. Zwei Sekunden Abstand genügen in der Regel auf Autobahnen, um den Reaktionsweg zu kompensieren und eine Kollision mit dem Fahrzeug vorne zu vermeiden.
- Niemand „muss“ das neue Tempolimit ausreizen. Und Tempoüberschreitungen sind – so wie bisher – natürlich ungesetzlich. Die Exekutive wird auch weiterhin die erforderlichen und angemessenen Kontrollen durchführen.
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