Wisnewski siegt: Prozess-Pleite für BR-Reporter Gutjahr

München/Köln (ots) – Reporter des Bayerischen Rundfunks verliert Prozess gegen Bestsellerautor Wisnewski wegen angeblicher „Verdachtsberichterstattung“

https://youtu.be/te4kYdWOzYg

„Das ist nicht nur ein Sieg für mich, sondern für die Pressefreiheit und für alle Journalisten“, freute sich Bestsellerautor Gerhard Wisnewski in München (Buchtitel: verheimlicht – vertuscht -vergessen) über ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das jetzt schriftlich vorliegt. „Meine Berichterstattung erwies sich als rundum wasserdicht.“

Unterlassungsklage gegen Wisnewski abgewiesen

Die Richter wiesen eine Klage auf Unterlassung gegen Wisnewski ab. Der BR-Reporter Richard Gutjahr hatte den Bestsellerautor verklagt, weil der den Verdacht erweckt habe, Gutjahr habe sich im Zusammenhang mit den Attentaten von Nizza und München (14. und 22. Juli 2016) strafbar gemacht. In einem Onlineartikel vom 25.7.2016 und in seinem Buch „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ vom Januar 2017 hatte Wisnewski die Frage gestellt, ob Gutjahr wirklich zufällig bei beiden Attentaten in unmittelbarer Nähe war, oder ob er eine Form von Vorwissen gehabt haben könnte. Im März 2017 verklagte Gutjahr Wisnewski auf Unterlassung. Die Frage nach dem Vorwissen beinhalte den Verdacht, Gutjahr sei dazu fähig, zwei Massenmorde zu dulden, um seine Karriere zu fördern, so der Vorwurf. Wisnewski verdächtige ihn damit auch einer Straftat nach § 138 StGB („Nichtanzeige geplanter Straftaten“). „Eine an den Haaren herbei gezogene Behauptung. Das war nie Gegenstand meiner Berichterstattung“, kontert Wisnewski: „Es ging allein um die abstrakte Möglichkeit des Vorwissens, also allein um einen kognitiven Vorgang und die Frage, wie der Reporter innerhalb einer Woche an zwei Attentatsorten zugegen oder in unmittelbarer Nähe gewesen sein konnte.“

Ein richtungweisendes Urteil

Nachdem Gutjahr in erster Instanz vor dem Landgericht Köln noch Recht bekommen hatte (28 O 84/17), kassierte das OLG das Urteil in Sachen Wisnewski jetzt: Entgegen dem Landgericht stehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch dem Kläger Gutjahr „unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu“, heißt es in der Entscheidung (15 U 150/17, verkündet am 28.6.2018). „Bei der Erfassung des Aussagegehalts“ müsse die beanstandete Äußerung „stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.“ Wisnewskis Buch sei aber „erkennbar darauf ausgerichtet“, seine Leser „zum kritischen Nachdenken über die von Politik, Presse und sog. ‚Mainstream‘-Journalisten verbreiteten ‚offiziellen‘ Nachrichten anzuregen. In diesem Zusammenhang soll hier offenbar generell das Vorhandensein von ‚echten‘ Attentaten in Frage gestellt werden.“

Auch Journalisten müssen Kritik dulden

„Kurz gesagt: Wenn ich nicht ohne weiteres an die Haupttat glaube, kann ich natürlich auch niemanden verdächtigen, sich in diesem Zusammenhang strafbar gemacht oder ein anderes schweres Vergehen begangen zu haben“, so Wisnewski. In dem konkreten Fall liege „keine Verdachtsberichterstattung vor“, meinte das Gericht (das übrigens keine Revision zuließ). Auch ein Journalist müsse „im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit deren kritische Beleuchtung durch andere in aller Regel hinnehmen“. – „Mit mir gehen die Medien schließlich auch nicht gerade zimperlich um, ohne dass ich mich jedes Mal bei Gericht ausweine“, so Wisnewski. „Das Schönste ist für mich, dass verheimlicht – vertuscht – vergessen 2017 nun weiter verbreitet werden darf – mit dem Gutjahr-Kapitel in Originalfassung.“ Nachdem das Buch beim Verlag vergriffen ist, bietet der Autor seinen begrenzten Vorrat an Autorenexemplaren auf seiner Website an:
www.wisnewski.ch. Die Buchreihe verheimlicht – vertuscht – vergessen wird wie gehabt fortgeführt. Die nächste Ausgabe erscheint im Dezember 2018.

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