Wien (OTS) – Zu den aktuellen Medienberichten über den Stopp der Fallkonferenzen: Es gibt ein ständiges Bemühen, den Opferschutz weiterzuentwickeln, das auch zur Teilnahme der Landespolizeidirektion Wien am Projekt „Marac“ der Wiener Interventionsstelle geführt hat. Durch das Büro Qualitätssicherung war die Entscheidung zu treffen, ob das Projekt einen Mehrwert für den Opferschutz darstellt und in den Regelbetrieb überzuführen ist, da eine Weiterführung eines Probebetriebs nach fast siebenjähriger Erprobung nicht in Betracht kommt.
Die Landespolizeidirektion Wien hat das Projekt umfassend bewertet. Dabei wurde einstimmig festgestellt, dass der mit „Marac“ im Probebetrieb erzielte Nutzen für den konkreten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt nicht den Erwartungen entsprach. „Marac“ ist aus polizeilicher Sicht kein geeignetes Instrument zur Verbesserung des Schutzes von „high risk victims“, da in Hochrisikofällen unmittelbares Handeln und nicht zeitverzögertes Besprechen von Situationen erforderlich ist.
Da die Polizei an einer raschen, effizienten Lösung zur Verbesserung des Schutzes von „high risk victims“ interessiert ist, wurde in der Task Force Strafrecht eine eigene Unterarbeitsgruppe im Bereich Opferschutz eingerichtet, die sich speziell mit der Grundidee des Projekts Marac bzw. der Optimierung des Schutzes von Opfern in Hochrisikofällen intensiv beschäftigt. Dies wird im Rahmen der Task Force auch interdisziplinär beleuchtet.
Dem Innenministerium ist wichtig, dass die Maßnahmen dort ankommen, wofür sie gebraucht werden: beim Opfer selbst. Wiewohl die Wiener Interventionsstelle als Kooperationspartner der Wiener Polizei bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt und der Wahrnehmung des Opferschutzes ein wichtige Rolle einnimmt, hat die Evaluierung von „Marac“ klar gezeigt, dass mit diesem Projekt nicht der erhoffte Nutzen erzielt werden konnte. Jetzt wartet man auf ein rasches Ergebnis der Task Force „Strafrecht“. „Das Projekt der Wiener Interventionsstelle hat gute Ansätze, die wir im Rahmen der Task Force Strafrecht weiterverfolgen werden. Das Ziel ist eine österreichweite einheitliche Lösung für einen besseren Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt“, sagte die Staatssekretärin im Innenministerium, Mag. Karoline Edtstadler.
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