Bißmann: Europäische Volksabstimmung könnte zukünftig Entscheidung zu Hinkley Point C-Subvention verhindern

Wien (OTS) – Der EuGH hat die Klage Österreichs gegen die Subventionierung und unerlaubte Beihilfe für das AKW Hinkley Point C zurückgewiesen und die Subvention als EU-rechtskonform eingestuft. „40 Jahre nach der Volksabstimmung über das AKW Zwentendorf sollte Österreich die Ratspräsidentschaft nutzen, um endlich auch europäische Volksabstimmungen zu initiieren“, fordert Martha Bißmann, Energie- und Umweltsprecherin der Liste Pilz.

Die Basis für dieses aus österreichischer Sicht problematische Urteil zu Hinkley Point C ist der Förderauftrag des Euratom-Vertrages, der seit 1957 von den Regierungen der EU-Gründerländer in Kraft gesetzt wurde. „Zahlreiche Eurobarometer-Umfragen belegen aber, dass inzwischen die Mehrheit der EU-Bürgerinnen und Bürger die Atomenergie ablehnt. Sie sollten daher wie die Österreichische Bevölkerung in einer Volkabstimmung darüber entscheiden können“, meint Bißmann. Österreichs Bundesregierung hat sich im Koalitionsübereinkommen 2008 bereits für europäische Volksabstimmungen eingesetzt.

Es bräuchte dazu eine Änderung der europäischen Verträge, aber das ist bei einer Änderung des Euroatom-Vertrages oder eines von Österreich in den letzten Jahren vorgeschlagenen „Energiewendeprotokolls“ für erneuerbare Energien ebenfalls notwendig. „Während der Ratspräsidentschaft könnte Österreichs Regierung erste Schritte für eine Allianz zur Einführung einer europäischen Volksabstimmung setzen“, sieht Bißmann Handlungsbedarf. „Warum sollen die Europäerinnen und Europäer nicht die gleichen Rechte bekommen über die Atomenergie abzustimmen wie die Österreicher vor 40 Jahren“, fragt Bißmann. Dann könnte der Euratom-Vertrag auf Wunsch der Europäer möglicherweise durch einen Vertrag für die Energiewende ersetzt werden und Urteile des EuGH zur Förderung der Atomenergie wären nicht mehr möglich.

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