Wien (PK) – Auch Österreich wird künftig Fluggastdaten sammeln und verarbeiten. Für die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung gab heute der Bundesrat mehrheitlich grünes Licht. Vom englischen „Passenger Name Record“ abgeleitet, können Sicherheitsbehörden mit dem PNR-Gesetz zum Zweck der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten Zugang zu den entsprechenden Daten erhalten. Diese sind von den Fluglinien 24 bis 48 Stunden vor dem Abflug sowie nach dem Boarding an das Bundeskriminalamt zu übermitteln.
Kritisch an den neuen Bestimmungen beurteilten die SPÖ, dass die Übermittlung der Fluggastdaten per Verordnung des Innenministers auch auf Flüge innerhalb der EU ausgedehnt werden kann und nicht nur wie vorgesehen bei Reisen aus Drittstaaten. Die Ländervertreter der Regierungsfraktionen unterstrichen, dass mit dem PNR-Gesetz ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Sicherheit geleistet werde. Staatssekretärin Karoline Edtstadler versicherte, dass die Datensammlung bei EU-Flügen streng geregelt sei und der Datenschutz gewährleistet ist.
SPÖ kritisiert Möglichkeit zur Ausdehnung der Datenerhebung auch auf Flüge in der EU
Eine Erhöhung der Sicherheit, wie es die EU-Verordnung vorsieht, sei grundsätzlich zu begrüßen, sagte Jürgen Schabhüttl (SPÖ/B) zum PNR-Gesetz. Bei der Umsetzung kritisierte er allerdings die Möglichkeit, dass Innenminister Herbert Kickl per Verordnung die Maßnahme auch auf innereuropäische Flüge ausdehnen kann. Von der EU war dies nur für Flüge in und aus Drittstaaten vorgesehen. Zudem sei Österreich mit der Umsetzung säumig, da die Verordnung bereits am 25. Mai 2018 hätte in Kraft treten sollen. Schabhüttl bemängelte auch, dass das Gesetz zu intransparent sei und daher einen Beigeschmack erhalte, es werde etwas geheim gehalten.
ÖVP und FPÖ sehen in der Fluggastdatenerhebung Beitrag zum Erhalt der Sicherheit
Oberstes Ziel müsse es sein, eine bestmögliche Sicherheit für ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen zu schaffen, unterstrich Silvester Gfrerer (ÖVP/S), wobei beim PNR-Gesetz Vorbeugung und Vermeidung terroristischer Aktivitäten im Vordergrund stehen. Schließlich sei Sicherheit ein Grundbedürfnis der BürgerInnen. In Bezug auf den Datenschutz sagte Gfrerer, dass wir heutzutage ohnehin viele Daten preisgeben würden und unbescholtene BürgerInnen durch die Speicherung ihrer Flugdaten nichts zu befürchten hätten. Er strich positiv hervor, dass nach sechs Monaten eine Entpersonalisierung stattzufinden hat.
Die Umsetzung der EU-Verordnung begrüßten auch Gottfried Sperl (FPÖ/St) und Michael Bernard (FPÖ/N). Bernard betonte, dass Österreich ein besonders sicheres Land sei, das eine proaktive Sicherheitspolitik verfolge und daher auf aktuelle Bedrohungen reagiert müsse. Durch das PNR-Gesetz können Sicherheitskräfte ihre Aufgabe zum Schutz der BürgerInnen auch richtig wahrnehmen, unterstrich Sperl. Es würden nur Daten erhoben, die ohnehin von den Fluglinien gespeichert würden. Die Sicherheit der Daten werde durch einen weisungsfreien Datenschutzbeauftragten im Innenminsiterium gewährleistet. Zudem müssten die Daten nach fünf Jahren gelöscht werden und würden nur über gesicherte Datenleitungen übermittelt, ergänzte Bernard. Der Kritik, wonach Innenminister Herbert Kickl per Verordnung die Maßnahme auch auf innereuropäische Flüge ausdehnen kann, konnten Bernard und Sperl wenig abgewinnen. Dies würde vor allem bei großen Ereignisse zum Tragen kommen, wenn erhöhter Sicherheitsbedarf besteht.
Edtstadler: Datenerhebung bei EU-Flügen unterliegt strengen Bestimmungen
Ein gut diskutiertes Gesetz sei besser als ein schlecht diskutiertes, antwortete Staatssekretärin Karoline Edtstadler auf die Kritik, dass die Umsetzung der EU-Verordnung verspätet kommt. Zudem trete das Gesetz bereits unmittelbar nach dessen Kundmachung in Kraft. Es leiste einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung terroristischer sowie schwerer Straftaten.
Mit der Verordnungsermächtigung für den Innenminister rüste man sich bereits jetzt auf aktuelle Bedrohungen und warte nicht, bis ein Ernstfall eintritt, unterstrich die Staatssekretärin. Die Ausdehnung der Datenerhebung auf Flüge der EU sei klar geregelt und könne nur unter strengen Bestimmungen erfolgen. Zum Datenschutz betonte Edtstadler, dass Fluggastdaten zielgerichtet gesammelt würden und durch den weisungsfreien Datenschutzbeauftragten hervorragend abgesichert seien. Die Daten müssen zudem nach sechs Monaten entpersonalisiert werden. (Fortsetzung Bundesrat) see
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