BM Hartinger-Klein: Unbegründete Panikmache der Krankenkassen – keine Versorgungsengpässe

Wien (OTS) – „Mit dem Regierungsbeschluss, das System der Sozialversicherungen zu reformieren und die Zahl der Träger und Funktionäre massiv zu reduzieren, sind natürlich auch Regelungen für die Übergangszeit notwendig“, kommentiert Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein die in den Medien kolportierte „Ausgabenbremse“ für die Sozialversicherungen. Die legistischen Vorbereitungen für dieses große Reformvorhaben „laufen auf Hochtouren“, bestätigt Bundesministerin Hartinger-Klein. „Wir müssen rechtzeitig vorbauen, damit das aufgeblähte System nicht noch größer wird und setzen alles daran, dass nicht weitere große, finanzielle Nachteile für die Versicherten entstehen. Das geht nur, wenn wir eine Frist setzen für Vertragsverlängerungen“, so die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Ab Anfang 2019 werden daher entsprechende Übergangsgremien etabliert, die über die zukünftige Struktur und die notwendigen Verträge entscheiden werden. „Bis dahin dürfen Vertragsabschlüsse und Verlängerungen von Verträgen auf Führungsebene nur noch befristet bis 31.12.2019 abgeschlossen werden. „Wir wollen sicherstellen, dass zügig ein schlankes und effizientes Sozialversicherungssystem geschaffen wird“, erklärt Hartinger-Klein. Für die Patientinnen und Patienten werde dieses Gesetz aber keinerlei negativen Auswirkungen haben. „Die Panikmache der Krankenkassen ist völlig unbegründet. Es wird weder zu betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Strukturreformen kommen. Und es wird auch zu keinen Versorgungsengpässen kommen. Es wird durch die Reform zu keinerlei Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten kommen“, beruhigt die Bundesministerin.

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