Wien (OTS) – „Die Dienstrechtsnovelle bringt eine ganze Reihe positiver Veränderungen für öffentlich Bedienstete“, begrüßt GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl die gestern einstimmig im Nationalrat beschlossenen Detailregelungen für öffentlich Bedienstete. Langjährige Forderungen der GÖD konnten durchgesetzt werden.
Die Dienstrechtsnovelle eröffnet die Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete und bringt mehr Hilfeleistungen für im Dienst verletzte oder verunglückte Kolleginnen und Kollegen bzw. deren Hinterbliebenen.
„Übergriffe auf öffentlich Bedienstete sind deutlich angestiegen. Mit der Übernahme der Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes ins Gehaltsgesetz ist sichergestellt, dass alle öffentlich Bediensteten – darunter auch Präsenz- und Zivildienstleistende –, die im Dienst durch tätliche Angriffe oder Unfälle verletzt werden, einen finanziellen Ausgleich und Schmerzensgeld erhalten“, hebt Schnedl die positiven Veränderungen der Novellierung hervor.
Auch die Klarstellung, dass die gesamte Dienstzeit der mit Vertragsbediensteten zu Vertretungszwecken eingegangenen befristeten Dienstverhältnisse fünf Jahre nicht überschreiten darf, ist ein wichtiger Meilenstein. „Das ist ein großer gewerkschaftlicher Erfolg, der in der Praxis vor allem eine massive Benachteiligung von Frauen beendet“, hält Schnedl fest.
„Die Arbeit öffentlich Bediensteter ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und essentiell für die Gewährleistung unserer Sicherheit. Aus diesem Grund müssen die Rahmenbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen ständig verbessert werden. Wir müssen sicherstellen, dass die öffentlich Bediensteten die nötigen Hilfeleistungen erhalten und ihre Arbeit ungehindert verrichten können“, schließt Schnedl.
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