Wien (KAP) – Die Bundesregierung geht auf die Kritik der Bischofskonferenz zum Arbeitsruhegesetz ein und sichert zu, dass die „Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für den Handel nicht über das bestehende Ausmaß hinaus ausgeweitet werden“. Das hat ÖVP-Klubobmann August Wöginger als Vertreter der Regierungspartei im Zuge der Beschlussfassung der Arbeitszeitflexibilisierung am Donnerstag im Nationalrat erklärt. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) sagte seitens der Regierung, dass sie der verlesenen Erklärung „vollumfänglich zustimmt“ und sie „unterstützt“.
Die Bundesregierung reagiert damit auf „Einwände der Österreichischen Bischofskonferenz, die vom Heiligen Stuhl unterstützt wurden“ und die sich auf die Novellierung des Arbeitsruhegesetzes bezogen, heißt es in der Erklärung, die weiter festhält: „Nach Gesprächen mit dem Heiligen Stuhl und der Bischofskonferenz besteht Einverständnis darüber, dass gegen die Novelle in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrags unter der Bedingung kein Einwand besteht, dass die uneingeschränkte Freiwilligkeit bezüglich der Arbeit an Sonn- und Feiertagen garantiert ist und Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für den Handel nicht über das bestehende Ausmaß hinaus ausgeweitet werden.“
„Mit dieser Erklärung bestätigt die Regierung, dass der völkerrechtlich verankerte Schutz der Sonntage und der Feiertage von den gesetzlichen Änderungen betroffen ist.“ Das erklärte Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, nach der beschlossenen Arbeitszeitflexibilisierung im Interview mit Kathpress, mit Verweis auf die letztwöchige Kritik der Bischofskonferenz am Eingriff in die Arbeitsruhe an diesen Tagen. Schipka bestätigte, dass es in den letzten Tagen in Wien zu Gesprächen des Apostolischen Nuntius mit dem für Völkerrechtsfragen zuständigen Außenministerium gekommen war. Ergebnis dieser Gespräche, in die auch die Bischofskonferenz eingebunden war, „ist die heute im Parlament seitens der Regierung abgegebene Erklärung“, so Schipka.
Die nun beschlossene Arbeitszeitflexibilisierung sei dennoch „ein Eingriff in die Arbeitsruhe, der von der Bischofskonferenz aus grundsätzlichen Erwägungen nicht unterstützt wird“, hielt Schipka weiter fest und verwies auf andere zahlreiche kritische Stellungnahmen der letzten Tage aus dem kirchlichen Bereich. „Diese Kritik war und bleibt berechtigt“, so der Generalsekretär der Bischofskonferenz. „Es liegt jetzt an der Regierung, keine weiteren Eingriffe bei den Sonntagen und Feiertagen zuzulassen. Als Kirche werden wir in dieser Sache weiter wachsam bleiben“, versicherte Schipka.
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