Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute mit Stimmenmehrheit auch eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Zum einen erhält die Exekutive mehr Handhabe gegen Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern schießen. Zum anderen geht es um den Schutz von Botschaften sowie von Kriegsgräbern und Denkmälern der Alliierten. Ergänzt wurde die Novelle überdies durch einen Abänderungsantrag: Er ermöglicht es der Exekutive künftig, vorübergehend Waffenverbotszonen anzuordnen und in diesen Bereichen gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen.
Als letzten Teil des heute verhandelten Sicherheitsblocks haben die Abgeordneten zudem einstimmig ein erweitertes Abkommen mit Ungarn über die polizeiliche Zusammenarbeit genehmigt.
Konkret wird die Exekutive mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ausdrücklich ermächtigt, unbeteiligte Dritte vom Ort des Geschehens wegzuweisen, wenn diese Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die vom Unfall betroffen sind. Wer sich trotz Abmahnung nicht an die Anordnungen der Polizei hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 500 €. Bei Vorliegen erschwerender Umstände kann alternativ auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche bzw. im Wiederholungsfall von bis zu zwei Wochen verhängt werden.
Dieser Teil der SPG-Novelle stieß bei den Abgeordneten auf einhellige Zustimmung. Blaulichtorganisationen sollen Hilfeleistungen unbehindert nachkommen können, sagte etwa FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert. Auch sei es wichtig, die Persönlichkeitsrechte von Unfallbeteiligten zu schützen. Dem schlossen sich auch Maurice Androsch (SPÖ), Karl Mahrer (ÖVP), David Lasar (FPÖ), Eva-Maria-Himmelbauer (ÖVP) und Christian Ries (FPÖ) an. Es brauche eine Handhabe gegen Smartphone-Voyeurismus, meinte Ries. Himmelbauer bedauerte, dass es überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf und es keinen allgemeinen Konsens darüber gibt, dass es nicht in Ordnung ist, Fotos und Videos von Unfallopfern zu machen.
Mahrer veranschaulichte anhand zweier konkreter Beispiele, wie dringend notwendig die geplanten gesetzlichen Änderungen sind. So schilderte er, dass bei der Reanimation eines Pensionisten bei einem U-Bahn-Aufgang Dutzende Schaulustige die Rettung behindert haben. Er hoffe, dass das Gesetz Wirkung zeige, meinte auch Lasar. Als Ergänzung zur Gesetzesnovelle sprach sich Mahrer für eine Bewusstseinskampagne aus.
Exekutive kann öffentlichen Raum um Botschaften künftig per Video überwachen
Nicht unumstritten sind hingegen die anderen Teile der SPG-Novelle. So wird es der Exekutive künftig ermöglicht, den öffentlichen Raum rund um Botschaftsgebäude und andere völkerrechtlich unter besonderem Schutz stehende Objekte im Falle einer besonderen Gefährdungslage künftig per Video zu überwachen. Abgeordneter Alfred Noll hatte im Ausschuss kritisiert, dass diese Videoaufzeichnungen auch für andere Zwecke als für den Schutz der Objekte verwendet werden können wie etwa für Fahndungen. In diesem Sinn beantragte die Liste Pilz heute ebenso wie die SPÖ und die NEOS eine getrennte Abstimmung über diesen Teil des Gesetzes.
Auch SPÖ-Abgeordneter Androsch sieht noch etliche Fragen ungeklärt. Er vermisst etwa eine Antwort darauf, wo überall Videokameras installiert werden sollen und wie viel solche Überwachungen kosten werden. Die neue Bestimmung sei außerdem, ebenso wie der heute vorgelegte Abänderungsantrag zu den Waffenverbotszonen, keiner Begutachtung unterzogen worden, kritisierte er.
Christian Ries (FPÖ) hält die Bedenken der Opposition allerdings für unbegründet. Es werde keine inflationäre Videoüberwachung geben, versicherte er. Nur dort, wo eine besondere Gefährdungslage vorliegt, solle diese Maßnahme eingesetzt werden. Zudem müsse der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums einbezogen werden. Die Aufzeichnungen seien nach 48 Stunden grundsätzlich zu löschen.
Waffenverbotszonen sollen mehr Sicherheit an Brennpunkten bringen
Den Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zu den Waffenverbotszonen brachte Abgeordneter Herbert ein. Demnach kann die Exekutive künftig bestimmte öffentliche Orte temporär zu Waffenverbotszonen erklären. Das kommt etwa für Plätze in Betracht, an denen aufgrund bisheriger Erfahrungen gefährliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind. Die Verbotszone muss deutlich ausgeschildert sein, zudem darf das Verbot für maximal drei Monate verhängt werden.
In einer Waffenverbotszone ist die Exekutive ermächtigt, Waffen und andere gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Personen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Außerdem droht BesitzerInnen eine Verwaltungsstrafe von 500 € bzw. – ab März 2019 – 2.300 € im Wiederholungsfall. Nicht vom Waffenverbot umfasst sind private Sicherheitsdienste und InhaberInnen eines Waffenpasses. Auch HandwerkerInnen, die Werkzeuge zur Arbeitsverrichtung mit sich tragen, sollen gemäß den Erläuterungen unbehelligt bleiben.
Bei privaten Veranstaltungen wie Fußballmatches gebe es solche Maßnahmen bereits, nun sollen diese auch an öffentlichen Orten möglich sein, begründete Herbert die neuen Polizeibefugnisse. Sowohl die Waffenverbotszonen als auch die neuen Möglichkeiten der Videoüberwachung seien nicht nur für die Sicherheitsbehörden wichtig, sondern auch für den Schutz der Bevölkerung notwendig. Auch ÖVP-Abgeordnete Himmelbauer ist überzeugt, dass die Waffenverbotszonen zu mehr Sicherheit beitragen werden.
Staatssekretärin Karoline Edtstadler wies darauf hin, dass die Wegweisung von Schaulustigen grundsätzlich schon derzeit möglich sei. Ohne Sanktionen sei diese Ermächtigung aber wirkungslos, wie sich in der Praxis gezeigt habe, meinte sie. Von den neuen Waffenverbotszonen erwartet sie sich mehr Sicherheit an Brennpunkten. Als mögliches Anwendungsbeispiel für die neuen Videoüberwachungsmöglichkeiten nannte sie das Russen-Denkmal am Schwarzenbergplatz, das in den vergangenen Jahren mehrfach beschädigt wurde.
Im Plenum nicht mehr zu Wort meldeten sich die NEOS und die Liste Pilz.
Österreich und Ungarn wollen polizeiliche Zusammenarbeit verbessern
Einstimmig hat der Nationalrat ein erweitertes Abkommen mit Ungarn betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit genehmigt. Unter anderem sollen durch das gegenständliche Protokoll gemischte Streifendienste erleichtert und grenzüberschreitende Kontrollen in Zügen und Schiffen ermöglicht werden. Außerdem werden neue Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr, zur Korruptionsbekämpfung und betreffend die Zusammenarbeit zur Verhinderung und Aufklärung von Finanzvergehen in den schon seit 2006 geltenden Vertrag aufgenommen.
Ausdrücklich begrüßt wurde das erweiterte Abkommen von Philipp Schrangl (FPÖ) und Peter Weidinger (ÖVP). Die neuen Bestimmungen seien wichtig, um grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen, sagte Schrangl. Weidinger hob die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit in Europa zur Erhöhung der Sicherheit hervor.
Mit Gesetzen von gestern werde man Verbrechen von heute nicht bekämpfen können, warb Staatssekretärin Karoline Edtstadler für das Abkommen, das ihrer Meinung nach zu mehr Sicherheit beitragen wird. Die Polizei müsse Schritt halten können. Da durch das Abkommen auch Länderkompetenzen berührt werden, benötigt dieses auch die Zustimmung des Bundesrats. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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