Referenzbudgets zeigen: Existenzminimum ist zu niedrig

Wien (OTS) – Wie viel Geld braucht man für ein einfaches Leben, das soziale Teilhabe mit einbezieht? Ein Leben, weit entfernt von Luxus, aber auch nicht in Armut und Isolation, das hin und wieder den Besuch im Schwimmbad oder im Kino ermöglicht. Wie viel braucht eine alleinstehende Person oder ein Paar mit zwei Kindern für ein angemessenes Leben in Österreich? Die von den Schuldenberatungen entwickelten Referenzbudgets geben Antworten auf diese Fragen. Es liegen Ausgabenraster für sieben Haushaltstypen vor, die notwendige monatliche Ausgaben darstellen. „Referenzbudgets dienen als Orientierungshilfe in der Beratung“, erklärt Maria Kemmetmüller, Geschäftsführer-Stellvertreterin der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. „Sie liefern aber auch wichtige Vergleichswerte für die Überprüfung sozialpolitischer Maßnahmen – beispielsweise der Mindestsicherung. Denn sie zeigen auf, wie viel Geld ein Haushalt bei bescheidener Lebensführung benötigt, um nicht in Armut und sozialer Ausgrenzung leben zu müssen.“

Die für 2018 aktualisierten österreichischen Referenzbudgets sind auf dem Webportal der staatlich anerkannten Schuldenberatungen abrufbar und werden als „Budgetbeispiele“ auch in der Budgetberatung verwendet. Sie machen Ausgaben für sieben Haushaltstypen sichtbar:
vom Ein-Personen-Haushalt bis zum Paar mit drei Kindern. Damit wird deutlich, welches Einkommen es braucht, um ein Leben zu führen, das gesunde Ernährung, angemessenen Wohnraum und ein Minimum an sozialer Teilhabe ermöglicht und ein Abgleiten in die Armut verhindert.

Existenzminimum anheben!

Die Referenzbudgets 2018 weisen für eine alleinlebende Person monatliche Ausgaben von 1.416 Euro aus. Die Armutsgefährdungsschwelle für diese Person liegt bei 1.238 Euro. Das Existenzminimum – jener Betrag, der Menschen etwa bei Lohnpfändung oder im Privatkonkurs übrigbleibt – liegt bei 909 Euro (Grundbetrag). Damit geht eine erhebliche Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung einher. Für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind liegt das Referenzbudget 2018 bei 2.181 Euro, die Armutsgefährdungsschwelle bei 1.609 Euro und das Existenzminimum bei gerade einmal 1.090 Euro. 181 Euro werden davon dem Kind zugestanden. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Pfändungsgrenze (also das Existenzminimum) für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind bei 1.570 Euro. Für ein Kind werden in Deutschland 430 Euro zugestanden, mehr als das Doppelte als in Österreich.
„Wenn wir nicht weiterhin ganze Familien in die Armut treiben wollen, muss das Existenzminimum dringend angehoben werden, zumindest an die Armutsgefährdungsschwelle“, sagt Maria Kemmetmüller. „Die neuen Referenzbudgets zeigen einmal mehr diese Notwendigkeit.“

Referenzbudgets zum Download auf [www.schuldenberatung.at] (http://www.schuldenberatung.at)

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Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen
in den Bundesländern:

  • Schuldnerberatung Wien, Tel. 01 3308 735-66900 – Christian Neumayer
  • Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael Lackenberger
  • Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 0699-1 777 555 0 –
    Mag. Thomas Berghuber
  • SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 –
    Mag. (FH) Ferdinand Herndler
  • Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-50 75 200 –
    Mag. Peter T. Niederreiter
  • Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49-14 – Mag. Thomas Pachl
  • ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580, 0664-608 84
    100 –
    DSA Peter Kopf
  • Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07, 0676-880 15 160 –
    Mag. Christof Lösch
  • Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl
  • Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215

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