Wien (PK) – Im Rahmen eines umfangreichen Finanzblocks verabschiedete der Nationalrat heute EU-Anpassungen für Investmentfonds sowie Erleichterungen für Crowdfunding durch ein neues Prospektrecht. Breite Zustimmung gab es auch für die Errichtung einer Digitalisierungsagentur. Genehmigt wurden zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland sowie internationale Abkommen über den automatischen Datenaustausch betreffend Finanzkonten.
EU-Anpassungen bei Investmentfonds, Erleichterungen für Crowdfunding
Das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Investmentfondsgesetz werden durch den heutigen Beschluss an europäische Standards angepasst. In der detaillierten Novelle geht es vor allem um Erleichterungen der kurzfristigen Finanzierung sowie um Sanktionsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA), aber auch um praxisgerechte Adaptierungen. So soll etwa die für Immobilienspezialfonds geltende Beschränkung von zehn Anlegern auf maximal zwanzig erhöht werden. Die Besteuerung von Immobilienfonds wiederum wird an die Besteuerung von Kapitalanlagefonds angenähert. Änderungen im Kapitalmarktgesetz und im Alternativfinanzierungsgesetz wiederum zielen auf eine Vereinfachung und Harmonisierung des Prospektrechts ab. Die neuen Regelungen sollen dabei vor allem mehr Handlungsspielraum für Crowdfunding und Crowdinvesting ermöglichen. Die Vorlagen wurden jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen von SPÖ und Liste Pilz angenommen.
Durch die Reduzierung der Informationspflichten werden nun bürokratische Hürden für das Crowdfunding reduziert, erklärte ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger, der nun mit zusätzlichen Anreizen für das in Österreich noch eher schwach genutzte Instrument der Alternativfinanzierung rechnet. Klar ist für ihn ebenso wie für NEOS-Mandatar Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, dass Risikokapital bei entsprechenden Rahmenbedingungen Start-ups finanzieren und damit Arbeitsplätze schaffen kann. Der Start-up-Sprecher der NEOS erachtete allerdings den Schwellenwert von 5 Mio. € für die Prospektpflicht als zu niedrig und führte ins Treffen, es wäre durchaus möglich gewesen, den von der EU vorgebebenen Rahmen von 8 Mio. € auszuschöpfen.
Gänzlich anders fiel das Urteil bei der SPÖ aus, die die vorliegenden Novellen ablehnte. Unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung würden hier Schritte zur Deregulierung des Finanzmarktes gesetzt, was vor allem im Lichte der Finanzkrise von 2008 äußerst problematisch sei, gab Karin Greiner (SPÖ) zu bedenken.
Forschungsförderungsgesellschaft wird um Digitalisierungsagentur erweitert
Bei der Forschungsförderungsgesellschaft wird nun eine Digitalisierungsagentur eingerichtet, die speziell für den Bereich Breitband und Digitalisierung zuständig sein soll. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedeten die Abgeordneten mehrheitlich ohne die Stimmen der SPÖ.
Die Digitalisierungsagentur werde einen Beitrag leisten, die Breitbandinfrastruktur voranzutreiben, zeigte sich FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder zuversichtlich. Gerade auf diesem Sektor sei eine entsprechende Koordinierung aller Akteure unerlässlich. Dies bestätigte auch sein Fraktionskollege Erwin Angerer, der sich nun vor allem Hilfe und Beratung für die Gemeinden bei der Umsetzung des Breitbandes erwartet.
Doris Margreiter (SPÖ) kritisierte hingegen, die Kompetenzen würden nach wie vor nicht gebündelt, sondern blieben vielmehr auf zwei Ministerien aufgeteilt, wodurch es zu einer weiteren Aufblähung der Verwaltung komme. In einem Entschließungsantrag, der allerdings keine Mehrheit fand, forderte sie eine paritätische Besetzung aus VertreterInnen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in den im Gesetz vorgesehenen Gremien sowie eine Zusammenführung der zersplitterten Zuständigkeiten. Die Umsetzung der erfolgreichen Breitbandmilliarde wäre auch ohne dieses Gesetz möglich, verlieh Alois Stöger (SPÖ) seiner Skepsis Ausdruck. Wichtig seien bei der Digitalisierung jedenfalls ganzheitliche Lösungsansätze, bei denen vor allem die Auswirkungen der neuen Technologie auf das Leben der Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden, betonte er einer Meinung mit Philip Kucher (SPÖ).
Abgeordnete genehmigen Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland und internationale Abkommen über automatischen Datenaustausch bei Finanzkonten
Ein neues einstimmig genehmigtes Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland passt insbesondere die Dividendenbesteuerung und die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen an das Musterabkommen der OECD an. Auf Stimmeneinhelligkeit stießen überdies auch zwei internationale Abkommen zum automatischen Datenaustausch über Finanzkonten sowie zur Sicherstellung von länderbezogenen Berichten. Konkret soll damit der internationale Datenaustausch über Finanzkonten ausländischer Bankkunden erstmals im September 2018 für das Jahr 2017 durchgeführt werden.
Für Wolfgang Klinger (FPÖ) geht es beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland vor allem darum, den Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen voranzutreiben. Wichtig ist aus seiner Sicht zudem, dass die Prinzipien der OECD im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewinnverlagerung in dem Vertrag bereits berücksichtigt wurden. Überdies sei das Protokoll das erste Abkommen mit Russland seit der Krim-Krise und schließe in einer eigenen Erklärung die besetzten Gebiete in der Ostukraine sowie die Krim von seinem Geltungsbereich aus.
SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr begrüßte das hohe Niveau des Informationsaustausches sowie die gegenseitige Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuerbescheiden. Allgemein bemerkte sie zu Doppelbesteuerungsabkommen, derartige Verträge mit Staaten des globalen Südens sollten auch entwicklungspolitische Belange und die Interessen der Partnerländer berücksichtigen. Ihre Fraktionskollegin Nurten Yilmaz richtete den Blick auf das Problem der Gewinnvermeidung und betonte, Firmen, die derzeit gar keine Steuern zahlen, sollten einen gerechten Beitrag für die Gesellschaft leisten. Die SPÖ habe im Ausschuss entsprechende Anträge vorgelegt, die von den Regierungsparteien jedoch durchwegs vertagt wurden, beklagte sie. (Fortsetzung Nationalrat) hof
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