ÖJC fordert EU-Parlament auf: Reform des Urheberrechts darf so nicht beschlossen werden

Wien (OTS) – Die vielen Abänderungsanträge zeigen es deutlich auf, der derzeit im EU-Parlament vorliegende Entwurf für ein Europäisches Urheberrecht ist unausgegoren und es gibt noch dringenden Diskussionsbedarf. Daher darf diese „Reform“ keinesfalls im Urtext beschlossen werden.

Der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC), Fred Turnheim, spricht sich gegen eine Verordnung zu Upload-Filtern aus. „Diese Verordnung ist ein massiver Eingriff in die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit des Internets“.

Turnheim spricht sich auch gegen ein europäisches Copyright aus und fordert vom EU-Parlament die Rückbesinnung auf die autorenorientierten Werte des österreichischen und deutschen Urheberrechts. „Copyright ist immer verlagsorientiert, unser Urheberrecht ist autorenfreundlich. Inhalte werden aber nur von Autoren und Journalisten geschrieben, und sehr, sehr selten von einem Verleger“. Daher lehnt der ÖJC die VÖZ-Resolution zum Leistungsschutzrecht ab.

Der Satz: „Der VÖZ unterstützt zudem die angemessene Beteiligung der Journalisten als Urheber an den zusätzlichen Erlösen aus dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht“, zeigt deutlich auf, dass hier der VÖZ zweierlei Irrtümern unterliegt. Denn, das Leistungsschutzrecht darf nicht nur für „Presseverleger“ gelten und andererseits verraten die Verleger nicht, wie groß die „angemessene“ Beteiligung der Journalistinnen und Journalisten an den „zusätzlichen Erlösen“ ist.

„Vielleicht geht es wirklich nur, um ein zusätzliches Körberlgeld für die Verleger“, meint Turnheim abschliessend.

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