Wien (OTS) – Rückschlag für die Bundesregierung: Das Verwaltungsgericht gab der Berufung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ statt. Damit erhält die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. Die Gebetshäuser werden wegen inhaltlicher Vorwürfe aber weiter überprüft.
Bei der IGGÖ könnte die Entscheidung des Gerichts just einen Tag vor der außerordentlichen Schuraratssitzung am Samstag massive Auswirkungen haben. Denn da die AKG nun wieder ihre Rechtspersönlichkeit erlangt hat, stellt sie auch vier Delegierte im IGGÖ-Parlament. Und die dürften bei der Entscheidung, ob es zu Neuwahlen kommt, nicht hinter Präsident Ibrahim Olgun stehen. Diesem wurde intern ja vorgeworfen, die Auflösung der AKG verursacht zu haben, weil er deren formelle Mängel (zu wenig Moscheen; Anm.) dem Kultusamt gemeldet hatte.
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