Rossmann: Neuregelung beim Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen schlecht für Konsumenten, gut für Versicherer

Wien (OTS) – Die Neuregelung des Rücktrittsrechts bei Lebensversicherungen kam überfallsartig, ohne gesellschaftliche Diskussion und handwerklichem Geschick. „Das ist übrigens ein durchgehendes Muster des Regierungshandelns: Fehlerhafte Gesetzestexte, in denen die Interessen der Mächtigen festgeschrieben werden, werden im Eiltempo durch den parlamentarischen Prozess gepeitscht“, kritisiert Bruno Rossmann, Klubobmann der Liste Pilz. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Falle einer mangelhaften Belehrung ab 2019 Folgendes gelten soll: Bei einem Rücktritt im ersten Jahr soll die gesamte Prämie einschließlich der Abschlusskosten rückerstattet werden, jedoch ohne Zinserstattung. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten und ohne Stornogebühren ausbezahlt. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden.

Bruno Rossmann erinnert hierbei an den versprochenen Kompromiss:
„Ich kann hier keinen fairen Kompromiss erkennen, wie die FPÖ im Ausschuss behauptet hat. Das ist eine von der Versicherungswirtschaft diktierte Regelung. Die FPÖ hat vor der Wahl versprochen, dass das lebenslange Kündigungsrecht bei Falschbelehrung nicht fallen würde.“ Noch im September 2017 hatte der FPÖ-Konsumentensprecher Peter Wurm ausdrücklich erklärt: „Die FPÖ wird sich jedenfalls entschieden dafür einsetzen, dass es zu keinen Verschlechterungen für die österreichischen Konsumenten beim Versicherungsvertragsgesetz in Sachen Kündigungsfristen kommt.“ [Siehe Aussendung]
(http://www.peter-wurm.at/fpoe-wurmfuchs-keine-legistischen-taschensp
ielertricks-bei-lebensversicherungsvertraegen/)

Dieses Versprechen hat die FPÖ jetzt gebrochen. Dass sie dabei alle europarechtlichen Bedenken vom Tisch gewischt hat, mag nicht verwundern. „Ich rechne deshalb mit juristischen Verfahren rund um die neue Regelung, die mit hoher Sicherheit ergeben werden, dass die Neuregelung nicht EU-rechtskonform ist. Dann beginnt wieder das große Jammern und Wehklagen bei der FPÖ über die eigenen Umfaller“, kritisiert Rossmann.

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