26. Wiener Landtag (9)

Wien (OTS/RK) – LAbg David Ellensohn (Grüne) sprach von einem „schmalen“ Bericht, der hier vorliegen würde – was aber nicht bedeute, dass wenig zu tun sei. Die steigende Zahl der Rechtsfälle zeige, dass es viele Aufgaben für das Gericht gebe, die „gut bewältigt“ worden seien. Als große Herausforderung erweise sich das „rigorose Vorgehen“ gegen das illegale Glücksspiel, das alleine zu 800 zusätzlichen Verfahren geführt habe. Der Bericht zeige einen Personalmangel beim Verwaltungsgericht auf – 14 zusätzliche RichterInnen würden benötigten. Ellensohn konnte diesen Appell nachvollziehen und verwies auf Verbesserungen durch die Änderung des Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes, welches im Zuge der Landtagssitzung beschlossen werde. Eine Maßnahme darin sei die Auslagerung der Disziplinargerichtsbarkeit an das Bundesverwaltungsgericht. Ausschreibungen von RichterInnen-Posten passierten zudem künftig direkt über das Gericht.

Für LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) habe es der Bericht „in sich“. Die „stiefmütterliche Behandlung“ des Verwaltungsgerichts ziehe sich weiter, Verbesserungen fänden nur in „homöopathischen Dosen“ statt, und das betreffe nicht nur den vorliegenden Berichtszeitraum. Aigner sah hier weniger ein „politisches Problem“ als einen „Machtkampf“ in der Verwaltung – die Magistratsdirektion habe ein „Problem“ mit einem unabhängigen Verwaltungsgericht und einem unabhängigen Stadtrechnungshof. So würde etwa das Budget beider Einrichtungen nicht extra im Rechnungsabschluss der Stadt ausgewiesen. Dass es mehr richterliches Personal brauche, zeige sich aktuell bei der Bearbeitung von Fällen rund um illegale Doppelstaatsbürgerschaften. Die geforderten 14 zusätzlichen richterlichen Planstellen seien „nicht dramatisch“, das Geld dafür sei im System vorhanden.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) bedankte sich bei FPÖ und NEOS, bei dem Initiativantrag von SPÖ und Grünen mitzuziehen. Die Änderung des Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes werde noch im Zuge der Landtagssitzung beschlossen. Diese Änderung beinhalte unter anderem die Auflösung der Wiener Disziplinarbehörde, deren Agenden in den Bund wandern, die Neubestimmungen bei Personalausschreibungen sowie die Neuregelung des jährlichen Tätigkeitsberichts an den Landtag – hier werde dem Präsidenten des Gerichts künftig ein Rederecht im Plenum eingeräumt. Stürzenbecher äußerte Verständnis für die im Bericht angesprochene Forderung nach mehr Personal. Die Wiener Stadtverwaltung müsse aber nach dem Grundsatz der Sparsamkeit handeln. Es seien 85 Planstellen für die Einrichtung vorgesehen, Ausfälle aufgrund von Krankheiten oder Karenzzeiten gebe es auch woanders – hier könnten nicht einfach zusätzliche Stellen zur Kompensation geschaffen werden. Die Personalbemessung sei von einem Aktenaufkommen von 200 Akten pro Jahr ausgegangen. Dies entspreche auch der Realität. Die geforderten 14 zusätzlichen RichterInnen-Stellen sehe er „eher nicht machbar“.

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) sagte, einen Bericht wie den vorliegenden „noch nie erlebt“ zu haben. Üblicherweise seien derartige Papiere viel ausführlicher – das Verwaltungsgericht nenne auf lediglich zehn Seiten konkret jene Punkte, bei denen es hakte. Besonders schmerzte ihn, dass diese Probleme bereits in den Berichten der Vorjahre genannt wurden. Es sei die politische Verantwortung aller Fraktionen im Landtag, das Gericht „ordentlich“ auszustatten. Es brauche zusätzliche RichterInnen-Planstellen und eine Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts, was Budget und Personal betreffe. Das Verwaltungsgericht hänge am „Gängelband des Magistrats“, ein Zustand, der „für den rechtsstaatlich denkenden Menschen schwer hinzunehmen sein“. Es sei Angelegenheit des Landeshauptmannes und Bürgermeisters, diesen Missstand zu beheben. Kowarik brachte mehrere Anträge ein. Darin forderte er die Personal-und Budgethoheit für die Einrichtung sowie die Erhöhung der Planstellen auf 94 Richterposten. Weitere Anträge hatten u.a. einheitliche Richtlinien von BürgerInnen-Befragungen zum Inhalt.

Abstimmungen: Der Tätigkeitsbericht wurde einstimmig bestätigt. Die Anträge der FPÖ fanden keine Mehrheit.

(Forts.) gaa

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien

KommunalesLandtagWien
Comments (0)
Add Comment