Wien (OTS) – AK verlangt Nachbesserungen bei der Informationspflicht-Verordnung
Grundsätzlich müssen VersicherungsnehmerInnen vor Vertragsabschluss einer Lebensversicherung klar und verständlich informiert werden. In der Praxis klemmt es jedoch bei den vorvertraglichen Info-Pflichten. Die AK verlangt Nachbesserungen bei der Informationspflicht-Verordnung.
Gesetzliche Informationspflichten vor Vertragsabschluss sehen vor, dass KonsumentInnen klar informiert werden müssen, wie sich die die Prämie einer Lebensversicherung in ihren Bestandteilen aufschlüsselt, also wie hoch ist der Anteil der veranlagten Prämie (Sparanteil), wie hoch ist die Versicherungssteuer, die Risikoprämie (die den Todesfall abdeckt) und der Kostenanteil (Inkasso-, Verwaltungs- und Abschlusskosten). Die Anteile sind in Prozent von der Prämiensumme anzugeben. Die AK fordert Verbesserungen bei der Informationspflichten-Verordnung:
+ Verständlichere Kostendarstellung: Die Darstellung der Kosten soll nicht in zwei verschiedenen Tabellen gegliedert werden – es ist für KonsumentInnen unverständlich, wenn die Kosten zum einen als Prämienbestandteil und zum anderen als abhängige Größe dargestellt werden. Die Kosten sollen in einer einheitlichen konsumentenfreundlichen Darstellung erfasst werden. Die Praxis zeigt zudem, dass einige Versicherer die Kosten weniger gut wahrnehmbar im Fließtext darstellen. Das kann kann bei KonsumentInnen fälschlich zur Annahme führen, dass Kosten einen zu vernachlässigenden Faktor darstellen.
+ Prämien auch in Euro-Beträgen: Die Prämienbestandteile sollen nicht nur in Prozentzahlen, sondern in Eurobeträgen aufgeschlüsselt werden. Zudem ist eine genauere Aufschlüsselung der Kosten sinnvoll.
+ Mehr Informationen zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge: In vorvertraglichen Informationen zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sollte es verpflichtende Hinweise zur zehnjährigen Mindestbindungsfrist geben. Die Modellberechnung zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sollte auch Angaben zum Ertrag bei der niedrigsten Förderung durch die staatliche Prämie gemäß Einkommenssteuergesetz geben.
+ Vorgeschriebene Infos in Werbung: Die Versicherer sollen dazu verpflichtet werden, in Werbe- und Beratungsgesprächen auch über die gesetzlichen Informationen zur Lebensversicherung zu informieren. Es werden oft unternehmenseigene, selbst gestaltete Offertblätter verwendet, die nicht alle gesetzlichen Infos enthalten. Sie werden meist nur drangehängt. Damit werden wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen unübersichtlich dargestellt und sind nicht auf einen Blick erkennbar.
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