26. Wiener Landtag (4)

Wien (OTS/RK) – LAbg Dr. Alfred Wansch (FPÖ) war der Meinung, die rot-grüne Stadtregierung wolle mit dieser Novelle der Bauordnung „tarnen und täuschen“. Durch eine Pressekonferenz von Stadtrat Ludwig im April, seien Bauträger und Hauseigentümer gewarnt worden, dass Abbrüche in Zukunft nicht mehr so leicht seien. Er bezeichnete diese Warnung als „böse Tat“ mit dessen Folgen man nun leben müsse. Seiner Meinung nach wäre genug Zeit gewesen, die Änderungen mit BürgerInnen und Bürgerinitiativen abzustimmen, statt einen Initiativantrag im Gemeinderat zu stellen.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) betonte, dass Initiativanträge im Parlamentarismus „hundertmal“ vorkämen. Die SPÖ bekenne sich zur raschen Vorgehensweise. Diese sei in diesem Fall sinnvoll. Eine weitreichendere Änderung der Bauordnung würde mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sie werde im Herbst beschlossen, kündigte er an. Zur Kritik die Novelle in einer Pressekonferenz bekannt gegeben zu haben, sagte Stürzenbecher, eine Gesetzesänderung könne nicht ohne Information der Öffentlichkeit beschlossen werden. Er bat die Opposition der Änderung zuzustimmen und brachte einen Antrag ein, eine Abbruchbewilligung nicht nur von Gebäuden in Schutzzonen einzuholen, sondern auch für jene Gebäude, die vor dem 1.1 1945 errichtet wurden.

LAbg Mag. (FH) Alexander Pawkowicz erklärte, dass die Zahlen von Abbruchhäusern jedes Jahr gleich seien. Sie seien derzeit nur deshalb höher, weil SpekulantInnen gewarnt worden seien. Von der Novelle betroffen seien rund 56.000 Häuser. Er kritisierte außerdem, dass Abbruchbewilligungen „politischer Willkür“ unterworfen seien. Er brachte insgesamt sechs Anträge dazu ein: mehr Rechtssicherheit bei Umwidmungen; Widmungskategorie geförderter Wohnbau; einschränkende Maßnahmen gegen Grundstückspekulation; Streichung unnötiger Rechtsvorschriften; Ausweitung bei Gebäuden in der Bauklasse VI; Instandhaltung nur bei wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen und Abbruch nur innerhalb von sechs Monaten.
(Forts.) hie

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