Wien (OTS/SK) – SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch zeigt sich erfreut über einen wichtigen und notwendigen „Lückenschluss“ im Heimopferrentengesetz, der im heutigen Sozialausschuss einstimmig beschlossen wurde. Das erst im Mai 2017 beschlossene wichtige Gesetz wurde mit einem Abänderungsantrag „adaptiert“. „Der Antrag sorgt dafür, dass rückwirkend die vielen Opfer systematischer Misshandlungen in Kranken- und Heilanstalten, aber auch Kinderheimen, die aufgrund des ursprünglichen Gesetzeswortlautes für die Rente abgelehnt worden sind, eine monatliche Rentenleistung erhalten, ebenso die RehabgeldbezieherInnen und die, die eine Waisenrente erhalten“, so Muchitsch. ****
Auch Opfer von Falschbehandlungen wie der sogenannten Malariatherapie haben Anspruch auf eine Rente. Auf Initiative der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures entschuldigte sich das offizielle Österreich im Parlament bei jenen Menschen, die in privaten Kinderheimen, Kranken- und Heilanstalten Opfer von psychischer und physischer Gewalt wurden. „Das Heimopferrentengesetz und die heute beschlossenen Verbesserungen sind wichtige Signale, die das Parlament an jene, die ihrer Kindheit beraubt wurden, aussendet“, so Muchitsch abschließend. (Schluss) sc/rm/mp
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