Wien (OTS) – Die heute von der Oberösterreichischen Arbeiterkammer präsentierten Zahlen zu „abgeschriebenen Steuerschulden“ erweisen sich bei näherem Hinsehen als wenig aussagekräftig. Denn für eine seriöse Interpretation der Steuerschulden ist nicht nur die absolute Betrachtung der Rückstände, sondern auch die Entwicklung des Gesamtsteueraufkommens heranzuziehen.
Laut AK OÖ sei die Höhe der vollstreckbaren Steuerschulden 2,3 Mrd. Euro, was schlicht falsch ist. Die vollstreckbaren Steuerschulden betrugen (zum Stichtag 31.12.2017) 1,7 Mrd. Euro. Der vollstreckbare Anteil der Steuerschulden ist von den Gesamtrückständen abhängig und ist daher in Relation zum Gesamtsteueraufkommen zu sehen. Während das Steueraufkommen seit 2010 um mehr als 30 Prozent gestiegen ist, ist die Höhe der vollstreckbaren Steuerschulden im Vergleichszeitraum nur um etwas mehr als 4 Prozent gestiegen.
Mit Rückgang der Rückstände im internationalen Spitzenfeld
Die OECD hat in ihrer Vergleichsstudie – TAS Tax Administration Series 2017 unter anderem die Entwicklung der Rückstände 2011 – 2015 angesehen. Österreich weist hierbei einen Rückgang bei den Rückständen (im Vergleich zum Aufkommen und bei den Fällen) auf und liegt damit im internationalen Spitzenfeld.
Abgabenlöschungen bzw. Abschreibungen erfolgen ausschließlich, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos waren oder die Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen werden. Selbst der Rechnungshof stellte die besonders restriktive Praxis der Löschungen der heimischen Finanz fest.
Die Behauptungen der AK OÖ insbesondere gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die tagtäglich Spitzenleistungen erbringen, werden daher zurückgewiesen. Nicht ohne Grund erzielt die heimische Steuerverwaltung stets top Werte in internationalen Rankings.
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