Wien (OTS) – Das „lebenslange“ Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen bei einer mangelhaften Rücktrittsbelehrung soll fallen. Die Regierungsparteien planen mittels Initiativantrag im Parlament dem Wunsch der Versicherungswirtschaft nachzukommen, warnt die AK. Wer in den vergangenen Jahren eine fondsgebundene Lebensversicherung ab-geschlossen hat und „Verluste“ einstecken musste, wird künftig ziemlich draufzahlen. Es gibt in Österreich rund 2,4 Millionen Fondspolizzen – viele davon stecken in Fremdwährungskrediten als Tilgungsträger.
„Betroffen sind vor allem jene Konsumenten, die in den vergangenen Jahren eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben und bei denen sich das von der Versicherung oder vom Vermittler versprochene Renditeversprechen nicht erfüllt hat“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Nach derzeitiger Judikatur gilt: Ist nun bei diesen Versicherungen die Rücktrittsbelehrung falsch, können Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten. Nach Ansicht der AK sind beim Rücktritt die Prämien plus Zinsen abzüglich der Risikoprämie zurückzuzahlen.“ Genau das möchte die Versicherungs-wirtschaft verhindern und gesteht für Verträge, die mehr als ein Jahr alt sind, nur mehr einen deutlich geringeren Betrag zu. Zudem müssen VersicherungsnehmerInnen einen etwaigen Veranlagungsverlust tragen. „Es sind viele fondsgebundene Lebensversicherungen betroffen. Konkret sind zum Beispiel zigtausende Fremwährungskreditnehmer betroffen, die als Tilgungsträger Fondspolizzen gewählt haben. Das ist aus unserer Sicht nicht fair gegenüber den Kunden, denn da geht es oft um tausende Euro“, so Zgubic.
Die AK fordert – wenn man schon der Versicherungswirtschaft entgegenkommen möchte – eine Verlängerung der Übergangsfrist und damit eine Neuregelung nicht vor Ende 2019. Außerdem soll man bei Verträgen, die schon länger laufen, beim Rückkaufwert keine Abschlusskosten und Stornoprämie abziehen sowie keine Veranlagungsverluste anrechnen.
Zum Hintergrund: Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) können VersicherungsnehmerInnen bei einer mangelhaften Rücktrittsbelehrung ewig zu-rücktreten. Dies betrifft vor allem Lebensversicherungen. Die Versicherungswirtschaft drängt schon länger auf eine gesetzliche Änderung, damit ein Rücktritt für Versiche-rungsnehmerInnen unattraktiv wird. Bislang konnten mehrere Vorstöße abgewandt wer-den.
Ein weiterer konsumentenfeindlicher Punkt ist im jetzigen Entwurf enthalten: Die Verteilung der Abschlussprovisionen im Vertrag beträgt nun fünf Jahre – statt der zehn Jahre, die ursprünglich geplant waren. „Provisionen sollen auf die gesamte Laufzeit eines Le-bensversicherungsvertrages verteilt werden. Das bringt höhere Rückkaufswerte und Ablaufleistungen“, so Zgubic.
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