Wien (OTS) – Als „große Chance“ für Betriebe und Mitarbeiter, bezeichnete heute, Freitag, die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster, den Initiativantrag der Bundesregierung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten. „Gerade unsere Handwerks- und Gewerbebetriebe stehen vor der Herausforderung im täglichen Wettbewerb nicht nur mit der Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen zu bestehen, sondern diese auch im Interesse unserer Kunden termingerecht zu liefern. Die zeitliche Flexibilität ist etwa für Montagebetriebe das Um und Auf“, so Scheichelbauer-Schuster, die darauf verweist, dass Mitarbeiter von besser gestaltbaren Freizeitblöcken profitieren, während Überstunden in weiterhin bezahlt werden.
Die Obfrau verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel eines Installateurbetriebes, der bei einem Gebrechen wie einem Wasserrohrbruch die Reparatur nun fertigstellen kann, ohne am nächsten Tag für eine Stunde nochmals zum Kunden fahren zu müssen. Der Vorteil für den Kunden: Die Lösung seines Problems und keine zusätzlichen An- und Abfahrtkosten am nächsten Tag. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Überstundenzuschläge bleiben erhalten, die mögliche Ausweitung der Arbeitszeit wird auf Basis einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Betrieb und Mitarbeiter getroffen. „Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist eine für den Wirtschaftsstandort längt überfällige Regelung, die allen nützt. Die Wirtschaft hat sich immer dazu bekannt, dass es nicht um die Einführung des generellen 12-Stunden-Arbeitstages geht, sondern dass es um die Abdeckung von Auftragsspitzen geht. Das verankerte Ablehnungsrecht für Arbeitnehmer für die 11. und 12. Stunde wird gewährleisten, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten im Einvernehmen aus Betrieb und Mitarbeiter stattfindet. Überstunden bleiben auch weiterhin Überstunden. Dies sollte die Basis für die weiteren Gespräche im Parlament sein“, so die Obfrau abschließend. (PWK436/us)
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