Gewerkschaft PRO-GE: Regierung will radikale Arbeitszeitverlängerung durchboxen

Wien (OTS) – „Die Einigung der Regierung ist keine Arbeitszeitflexibilisierung, sondern eine radikale Verlängerung der Arbeitszeit mit großen Nachteilen für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich. Arbeiten bis zum Umfallen, für weniger Geld, ohne Freizeit und ohne Mitbestimmung “, sagt Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE.

Künftig kann 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden, jederzeit und ohne Bedingungen. Die Überstundenzuschläge werden deutlich weniger, im Falle der Gleitzeit fallen sie sogar zur Gänze weg. „Es braucht keine Betriebsvereinbarungen mehr. Die Mitbestimmung der BetriebsrätInnen wird ersatzlos gestrichen. Dies bedeutet, dass Vorteile für die Beschäftigten wie etwa höhere Zuschläge oder mehr Freizeit nicht mehr verhandelt werden können. Das ist klassischer Lohnraub durch die Hintertür“, sagt Wimmer. Ebenso können die Beschäftigten nun viermal im Jahr zu Wochenendarbeit verpflichtet werden.

Die von der Regierung angekündigte Freiwilligkeit und Freiheit für ArbeitnehmerInnen ist im Gesetzesentwurf nicht zu finden. Im Gegenteil: ArbeitnehmerInnen müssen sich rechtfertigen, wenn sie Überstunden verweigern. In der Praxis droht ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn etwa keine 12-Stunden-Tage aus privaten Gründen möglich sind. „Von Selbstbestimmtheit oder mehr Freiheit für die ArbeitnehmerInnen kann keine Rede sein. Die Lügenpropaganda der Regierung soll nur die bittere Wahrheit verschleiern: Die Angst um den Arbeitsplatz wird gänzlich über die Arbeitszeit bestimmen“, sagt Wimmer.

Das Arbeitszeitgesetz ist eigentlich ein Schutzgesetz für ArbeitnehmerInnen. Jetzt werde es zur Profitsteigerung der Unternehmen in ein „Ausbeutergesetz umgewandelt und im Husch-Pfusch-Verfahren ohne Begutachtung im Parlament beschlossen“, erklärt Wimmer und sagt weiter: „Vor rund hundert Jahren wurde der 8-Stunden-Tag eingeführt. Jetzt sollen es im 21. Jahrhundert wieder 12 Stunden täglich werden. Das ist Verrat an den ArbeitnehmerInnen.“

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