Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund: Martin Prunbauer erneut zum ÖHGB Präsident gewählt, neues Arbeitsprogramm beschlossen

Wien (OTS) – Rechtsanwalt Dr. Martin Prunbauer, seit 2012 Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), wurde am Bundestag in Salzburg von den Delegierten mit 100 Prozent der Stimmen für weitere zwei Jahre als Präsident wiedergewählt. „Ich sehe das einstimmige Votum als klaren Auftrag und freue mich sehr, dass wir unseren erfolgreichen Kurs weiter fortsetzen können“, so Prunbauer in einer ersten Reaktion. Er spricht von herausfordernden Zeiten, die auf heimische Eigentümer zukommen: „Rund 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher leben im Eigentum und haben damit Immobilieneigentum. Egal ob sie dieses Eigentum vermieten oder nicht, Änderungen im Mietrecht betreffen alle Haus- und Wohnungsbesitzer“, erklärt er angesichts der bevorstehenden Ankündigungen der Bundesregierung, im Bereich des Mietrechts Reformen anzugehen. „Hier werden wir die Meinung unserer 30.000 Mitglieder, stellvertretend für die 60 Prozent Österreichs aktiv einbringen“, kündigt er an.

Resolution als Arbeitsprogramm für die nächsten zwei Jahre einstimmig beschlossen

Nach der Wahl des ÖHGB Präsidenten stand auch die Festlegung des weiteren Arbeitsprogramms und die inhaltliche Schwerpunktsetzung für die kommende Funktionsperiode an. Die ÖHGB Delegierten beschlossen – ebenfalls einstimmig – die Resolution mit folgenden Arbeitsschwerpunkten:

  • Eigentum stärken, Erwerb unterstützen!
    Eigentum ist zu schützen und gegen unlautere Angriffe zu verteidigen. Die Schaffung und Erhaltung von Eigentum müssen auch in Zukunft möglich sein. Dazu sind Maßnahmen notwendig, um die positiven Wirkungen von Eigentum für die Gesellschaft zu betonen und zu vermitteln; gleichermaßen wichtig ist ein konsequenter Einsatz auf politischer Ebene, damit Eigentum der dafür notwendige Stellenwert verschafft wird. Anreize und Erleichterungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Eigentum – vor allem für jüngere Menschen und Familien – spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle.
  • Menschen fördern, nicht Mauern!
    Regelmäßige Überprüfung der Einkommensverhältnisse im sozialen Wohnbau mit der Möglichkeit einer Mietzinsanpassung für Besserverdiener sowie Einkommenszuschüsse, die an die individuelle Situation anknüpfen, erhöhen die soziale Treffsicherheit und ergänzen so die Objektförderung.
  • Reduktion der Eintrittsrechte auf ein adäquates Maß!
    Die derzeitigen Bestimmungen über die Eintrittsrechte sind sehr extensiv geregelt. Dies hat eine Reihe von unsozialen Auswirkungen zur Folge, führt zu einer Zweiklassengesellschaft und benachteiligt Vermieter auf unzumutbare Weise.
  • Lockerungen der Kündigungsbestimmungen!
    Die aktuellen Kündigungsbestimmungen entfalten im Bereich der Vermietung die Wirkung eines Zwangsdauerschuldverhältnisses, da eine Anpassung oder gar eine Beendigung des Vertragsverhältnisses nur innerhalb enger Schranken möglich ist.
  • Liberalisierung der Befristungen!
    Die Möglichkeit zum Abschluss befristeter Verträge bildet einen wesentlichen Faktor für die Befriedigung der starken Nachfrage nach Wohnungen und ermöglicht im Bereich der Vermietung eine gewisse Flexibilität im Rahmen des Wohnungsmanagements. Unter diesem Gesichtspunkt sollten befristete Verträge unbeschränkt und ohne Abschlag möglich sein.
  • Erleichterungen bei der Einräumung und Erlangung von Baurechten! Die Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten erfordert auch
    verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten. Erleichterungen bei der Erlangung von Baurechten samt klar definiertem Baurechtswohnungseigentum könnten hier eine wertvolle Ergänzung bieten.
  • Baukosten senken, Baustandards evaluieren!
    Hohe Baukosten und überzogene Baustandards haben eine stark bremsende Wirkung auf die Sanierung und Schaffung neuer Wohnflächen und beschränken die gesamte Wohnwirtschaft. Eine Beschleunigung von Bauverfahren und eine Beseitigung überzogener Standards könnten hier wesentliche Erleichterungen bringen.

Die gesamte Resolution kann auf der Website des ÖHGB eingesehen werden: [https://www.oehgb.at/news/bund] (https://www.oehgb.at/news/bund)

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