Grüne bringen Sachverhaltsdarstellung gegen zwei Wiener Musikkonservatorien ein

Wien (OTS) – Ungeheuerliche Vorkommnisse und Vorwürfe kommen durch Recherchearbeit von Dossier.at rund um zwei Wiener Musikkonservatorium zum Vorschein. Konkret geht es um das Vienna- und das Prayner Musikkonservatorium in Wien. Dossier.at berichtet dabei von 10-20 Visummissbräuchen jährlich, die im Zusammenhang mit den beiden Konservatorien stehen. Studierende bleiben jahrelang in der gleichen Schulstufe, LehrerInnen kennen ihre SchülerInnen nicht, oder es werden Studierende gar nicht bei den Behörden angemeldet.

„Es ist nicht das erste Mal, dass gegen diese beiden Konservatorien Ermittlungen der Staatsanwalt wegen Schlepperei durch Erschleichen von Visa eingeleitet worden sind“, berichtet Stögmüller und verweist hierbei auf seine parlamentarische Anfragebeantwortung von März 2018. „Ich werde aufgrund der aktuellen Verdachtsmomente eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wiener Staatsanwaltschaft einbringen“, kündigt Stögmüller an. „Diesem Vorwurf muss dringend nachgegangen werden. Es kann nicht sein, dass ein Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht, der organisierten Schlepperei durch Erschleichen von Visa verdächtigt wird. Wenn sich die Vorwürfe erhärten, muss es Konsequenzen geben.“ Stögmüller regt an, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und auch die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes neu zu evaluieren und strikter zu handhaben, damit für die Zukunft derartige Praktiken unterbunden sind.

Zur offensichtlich mangelnden Ausbildungsqualität an den betroffenen Konservatorien, die auch vom zuständigen Fachinspektor bemängelt wird, hält Stögmüller fest: „Die Reputation Wiens als eine der weltweit führenden Städte in der Musikausbildung darf durch schwarze Schafe nicht in Gefahr geraten.“ Deshalb fordert Stögmüller das Ministerium auf, dem Prayner-Konservatorium das Öffentlichkeitsrecht zu entziehen.

Insgesamt befindet Stögmüller die Vorwürfe gegen die zwei privaten Musikkonservatorien als äußerst massiv: „Wir fordern hier ernsthafte Aufklärung von Seiten der Staatsanwaltschaft und ein sofortiges Einschreiten des zuständigen Bildungsministers.“

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