Wien (OTS) – Die vor einigen Jahren neu errichteten Landesverwaltungsgerichte wurden seinerzeit zu Recht als Quantensprung im Bereich des Rechtsschutzes im Rahmen der Verwaltung bezeichnet. Anstelle von Verwaltungsbehörden sollen unabhängige Gerichte über Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren entscheiden. Das Besondere an den Landesverwaltungsgerichten besteht darin, dass bei diesen die Bundesländer Träger der Gerichtsbarkeit sind, alle anderen Gerichte fallen in die Bundeszuständigkeit. Die Länder sind demnach für alle rechtlichen, organisatorischen und personellen Belange zuständig.
Das Wiener Landesverwaltungsgericht wurde seitens des Landes Wien seit jeher stiefmütterlich behandelt. Der Verfassungssprecher der Wiener FPÖ, LAbg Mag. Dietbert Kowarik erinnert an eine Pannenserie beim Gesetzgebungsprozess: „Erst im letzten Moment wurde seitens der rot-grünen Landesregierung ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der schon im Laufe der Begutachtung förmlich zerrissen wurde. Der des öfteren angerufene VfGH hob in der Folge mehrmals gesetzliche Regelungen im Einrichtungsgesetz auf. Ein Sittenbild für das Rechtsstaatsverständnis der Wiener Landesregierung.“
Richter arbeiten seit Beginn an der Belastungsgrenze
Auch die personelle Ausstattung dieser wichtigen Rechtsschutzeinrichtung war von Anfang an mangelhaft. Die entsprechenden Jahresberichte, die im Rahmen der Vollversammlung von allen Richtern beschlossen wurden, sind Jahr für Jahr erschütternd. Auch der nunmehr vorliegende Jahresbericht reiht sich ungeachtet anderslautender Beteuerungen der Landesregierung nahtlos in die bisherigen Ausführungen ein. LAbg Dr. Wolfgang Aigner zitiert wörtlich: “Ungeachtet der aufgezeigten strukturellen Mängel ist das Land Wien bei der Lösung der bestehenden Probleme auch im Berichtszeitraum untätig geblieben. Die dringend notwendige Nachbesetzung von fünf freigewordenen Richterplanstellen nahm in zwei Fällen ein ganzes Jahr in Anspruch, ohne dass objektive Gründe dafür erkennbar waren.“
Die Fallzahlen haben es in sich. Insgesamt wurden 16.926 Rechtssachen erledigt. Trotz der hohen Erledigungszahlen konnten immerhin 311 Strafverfahren nicht innerhalb der Verjährungsfrist abgeschlossen werden, wodurch die Stadt Wien um Strafgelder umfiel. Die Richter weisen auch auf ein weiteres gravierendes Problem hin. Nicht zuletzt auf Initiative der FPÖ wurden 18.500 Fälle vermuteter illegaler Doppelstaatsbürgerschaften von Türken angezeigt. In immerhin 4000 Fällen leitete der Magistrat ein Feststellungsverfahren ein, weil sich der Verdacht offenkundig erhärtet hat. Viele dieser Fälle werden vor dem unterbesetzten Landesverwaltungsgericht landen. „Wenn diese Verfahren aufgrund der Personalsituation sehr lange dauern, nimmt die Wiener Landesregierung bewusst in Kauf, dass illegale Doppelstaatsbürger in Österreich politische Rechte ausüben können, die ihnen eigentlich nicht zustehen. Daher ist die adäquate personelle Ausstattung des Wiener Landesverwaltungsgerichtes ein absolutes Gebot der Stunde“, so die FP-Abgeordneten Kowarik und Aigner abschließend. (Schluss) akra
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