Wien (OTS) – Wer mit Plastikkarte zahlt oder Geld abhebt, muss im Urlaub mit Spesen rechnen. So fallen in Nicht-Euro-Ländern immer Spesen an. Auch im Euro-Raum können Spesen verrechnet werden, etwa beim Abheben mit der Kreditkarte. Vorsicht: Bei Plastikkarten können zudem – je nach Kontomodell – Buchungszeilenkosten anfallen. Die AK hat vier Kreditkartenunternehmen und Bankomatkarten unter die Lupe genommen.
Die AK hat die Preise von vier Kreditkartenunternehmen getestet:
American Express, Card Complete, Diners Club und PayLife. Kreditkarten gibt es ohne Versicherungsschutz ab einer Jahresgebühr von 19,20 Euro, mit Zusatzleistungen ab 57,60 Euro jährlich.
Kreditkarte – Achtung, auch im Euro-Raum Spesen beim Abheben: „Im Euro-Raum ist das Zahlen mit der Kreditkarte spesenfrei“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Aber Vorsicht! Wer damit im Euro-Raum, also auch bei uns, Geld abhebt, kann teuer draufzahlen.“ Es werden Spesen von drei bis 3,3 Prozent vom abgehobenen Be-trag, mindestens aber 2,50 bis vier Euro fällig. In Nicht-Euro-Ländern sind beim Einkaufen zwischen 1,5 und zwei Prozent von der Einkaufssumme zu zahlen. Beim Abheben kommt im Nicht-Euro-Raum zu den drei bis 3,3 Prozent (mindestens 2,50 bis vier Euro) noch eine Manipulationsgebühr von bis zu zwei Prozent dazu. „Wird die Kreditkartenrechnung in Raten bezahlt, sind die Zinsen geschmalzen“, warnt Zgubic. „Card Complete und Diners Club verlangen bis zu 14 Prozent.“
Bankomatkarte – Spesen nur in Nicht-Euro-Ländern: Wer die Bankomatkarte im Ur-laub zückt, hat beim Zahlen und Abheben in Euro-Ländern gewöhnlich keine Spesen. „Vorsicht ist in Deutschland geboten. Hier können sehr wohl Spesen beim Abheben verrechnet werden. Und zwar dann, wenn die Automaten von sogenannten Abwicklungsge-sellschaften betrieben werden“, so Zgubic. „Achten Sie darauf, die Information über die Spesen steht am Display des Bankomaten.“ Die AK ist jedoch der Ansicht, dass die KonsumentInnen die Gebühr nicht zahlen müssten.
Allerdings gibt es dazu ein konsumentenunfreundliches OGH Urteil, das in einem zweiten Verbandsklagsverfahren bestätigt wurde: Die Abhebung sei nicht der kontoführenden Bank zuzurechnen. Der Karteninhaber schließt mit einem unabhängigen Bankomatbetreiber einen Einzelvertrag ab. Dadurch wird mit dem Karteninhaber vertraglich ein Entgelt vereinbart. Ein AK Verfahren diesbezüglich ist abgewiesen worden. Die AK legt Berufung ein.
Wer mit Bankomatkarte im Nicht-Euro-Raum zahlt, muss mit Spesen von bis zu 1,50 Euro plus ein Prozent vom Betrag rechnen (RLB NÖ Wien). Konkret: Wer 100 Euro bezahlt, bei dem fallen im schlimmsten Fall Spesen von 2,50 Euro an. Wer Geld abhebt, muss mit Spesen von bis zu zwei Euro plus 1 Prozent vom Betrag kalkulieren (RLB NÖ Wien). Konkret: Wer 100 Euro abhebt, zahlt im schlechtesten Fall 3,26 Euro an Spesen.
SERVICE: Den AK Test „Plastikgeld im Urlaub“ gibt’s unter wien.arbeiterkammer.at. (Forts.)
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